Atommüll-Endlager: Deutschland sucht den Superstandort – nur nicht in Gorleben

In der Suche nach einem Atommüll-Endlager beginnt jetzt die sogenannte »Fachkonferenz Teilgebiete« mit mehreren Terminen. Der Pro-Atom-Verein Nuklearia kritisiert den Ausschluss des Salzstocks Gorleben aus dem Verfahren und sieht dadurch den Erfolg der Endlagersuche insgesamt in Gefahr. Er fordert daher zur Beteiligung an den öffentlichen Veranstaltungen auf, um diese Entscheidung rückgängig machen und die Endlagersuche zügig zum Abschluss zu bringen.

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Gorleben-Ausschluss gefährdet erfolgreiche Endlagersuche

Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) hat den Salzstock Gorleben von der weiteren Endlagersuche ausgeschlossen. Doch die Begründung für diesen Ausschluss ist fragwürdig und entspricht nicht den Forderungen des Standortauswahlgesetzes (StandAG). Die BGE liefert damit eine Steilvorlage für Protestler in allen weiteren Teilgebieten und gefährdet dadurch den Erfolg des Auswahlverfahrens.

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Exkursionen zur Endlagerung

Erkundungsbergwerk Gorleben aus der Luft (Quelle: Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe)

Am 1. Januar 1960 trat die erste Fassung des Atomgesetzes (AtG) in Kraft, das die Bundesrepublik Deutschland dazu verpflichtet, Anlagen zur Sicherstellung und Endlagerung radioaktiver Abfälle einzurichten. Auch nach über 50 Jahren stehen diese Anlagen noch nicht zur Verfügung. Politische Blockaden führten stattdessen zu erheblichen finanziellen Aufwendungen, für die letztlich die Stromkunden aufkommen müssen.
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