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Nuklearia klagt gegen Umweltbundesamt
Veröffentlicht am 2023-11-07
Von Rainer Klute
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Der Pro-Kernkraft Verein Nuklearia e. V. hat beim Verwaltungsgericht Halle Klage eingereicht gegen die Entscheidung des Umweltbundesamtes (UBA), den Verein nicht als Umweltvereinigung anzuerkennen. Die Kontroverse geht über den rein juristischen Sachverhalt hinaus und wirft die Frage auf, welcher Platz der Kernenergie im Umweltschutz zukommt.

Gesetzliche Anforderungen an Umweltvereinigung erfüllt

»Die Nuklearia erfüllt sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen, die für die Anerkennung als Umweltvereinigung gelten. Wenn uns das UBA die Anerkennung dennoch verweigert, steckt offenbar mehr dahinter: Für deutsche Behörden ist die Anerkennung eines Kernkraftvereins und damit der Kernenergie als umweltfreundlich noch immer schlichtweg undenkbar«, erklärt Rainer Klute (62), der Vorsitzende der Nuklearia. Klute zeigt sich optimistisch: »Die vom UBA vorgebrachten Ablehnungsgründe sind an den Haaren herbeigezogen. Das Klageverfahren wird zeigen, dass sie unhaltbar sind und wir einen Rechtsanspruch auf Anerkennung haben.«

Der Verein hat heute die 24-seitige Klagebegründung beim Verwaltungsgericht Halle eingereicht. Die Anerkennung der Nuklearia als Umweltvereinigung würde die Anti-Atom-Politik der Bundesregierung herausfordern und in Frage stellen. Gleichzeitig könnte sie den wachsenden Trend zur Kernkraft, der in anderen europäischen Ländern bereits zu beobachten ist, auch in Deutschland vorantreiben.

Nuklearia: Kernkraft leistet nachhaltigen Beitrag zu Umwelt- und Klimaschutz

Der Verein betont: Kernenergie könne auch in Deutschland einen nachhaltigen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz leisten, wenn sie wieder zugelassen wäre. Extrem niedrige CO₂-Emissionen, geringer Flächenbedarf, saubere Luft und zuverlässige Stromerzeugung sprechen für sich.

Die Energiepolitik der Bundesregierung liefere das Gegenteil, kritisiert der Verein. Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien sei auf klimaschädliche Kohle und Erdgas angewiesen. Dies führe zu hohen CO₂-Emissionen und Luftverschmutzung durch die Kohle sowie zu hohem Flächenverbrauch durch die Erneuerbaren.

Die Kernenergie könne eine langfristige Lösung sein, um die ehrgeizigen Klimaziele zu erreichen und die Energiewende zu unterstützen. Dazu fordert der Verein sowohl die Wiederinbetriebnahme der reaktivierbaren Kernkraftwerke als auch den Neubau von Anlagen.


Über die Nuklearia

Nuklearia-Wortbildmarke (Logo)

Die Nuklearia ist ein gemeinnütziger, industrie- und parteiunabhängiger eingetragener Verein, der die Kernenergie als Chance begreift und darüber aufklären will. Wir sehen die Kernkraft als besten Weg, die Natur und das Klima zu schützen und gleichzeitig unseren Wohlstand zu erhalten. Denn Kernenergie ist emissionsarm, braucht sehr wenig Fläche und steht jederzeit zur Verfügung. Unser Ansatz ist wissenschafts- und faktenbasiert, unsere Vision humanistisch: erschwingliche und saubere Energie für alle.

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Michael Anschütz says:

1) “unsere Vision humanistisch: erschwingliche und saubere Energie für alle.” – die Partei der Humanisten passt kurzfristig sehr gut. Sehr wahrscheinlich wird das Verwaltungsgericht Halle sinngemäß das Gleiche sagen.

2) Harte Realität:
– 2023: kontrollierte und was noch wichtiger ist zunehmende Stromabschaltungen sind der Alltag

3) Ausblick:
– 2024: Französischer Atomstrom könnte und wird wahrscheinlich den Blackout verhindern, regionale Brownouts sind aber realisitsch. In jedem Fall wird der Strompreis stark steigen
– 2025: wahrscheinlich der erste Blackout, dem weitere zeitverzögert folgen werden

Das passt dann nicht mehr zur Partei der Humanisten, die freundlich, fakten- und wissensbasiert den Wohlstand für möglichst viele sichern wollen.

Schmidt-Fanderl says:

Könnte man den Bescheid des UBA nicht auch hier zugänglich machen oder darf das im schwebenden Verfahren nicht sein?

Rainer Klute says:

Den Widerspruchbescheid des UBA würden wir sehr gern veröffentlichen, allerdings hat uns unser Anwalt nach Rückfrage davon abgeraten, da die Behörde das Urheberrecht daran hat.

H D says:

Es ist rechtlich schon einigermaßen interessant, dass man ein Schreiben wie einen Widerspruchsbescheid, dessen Adressat man selbst ist, nicht problemlos veröffentlichen kann.