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Anerkennung verweigert: Nuklearia legt Widerspruch beim Umweltbundesamt ein
Veröffentlicht am 2023-03-27
Von Rainer Klute
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Das Umweltbundesamt verweigerte dem Nuklearia e. V. die Anerkennung als Umweltvereinigung. Gegen den Ablehnungsbescheid legte der Verein nun Widerspruch ein.

Umwelt- und Naturschutzvereinigungen können die Anerkennung nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) beantragen. Anerkannte Vereinigungen können mit Hilfe der Verbandsklage bestimmte Verwaltungsentscheidungen gerichtlich überprüfen lassen.

Der Nuklearia e. V. hatte eine solche Anerkennung im Oktober 2021 beim dafür zuständigen Umweltbundesamt (UBA) beantragt. Mit Bescheid vom Dezember 2022 lehnte das UBA diesen Antrag ab. Die Nuklearia legte umgehend Widerspruch ein und reichte in der vergangenen Woche eine ausführliche Widerspruchsbegründung nach.

»Die Ablehnung des Nuklearia-Antrags ist ganz klar politisch motiviert«, empört sich Nuklearia-Vorsitzender Rainer Klute. »Das Umweltbundesamt erkennt die Technologieoffenheit des Umweltrechts nicht an, sondern beugt sich der Bewertung der Kernenergie durch die Bundesregierung. Damit verletzt das UBA das Sachlichkeitsgebot.«

Kernenergie dient Klimaschutzzielen

Die Nuklearia wird im Widerspruchsverfahren vertreten durch den Hamburger Verwaltungs- und Umweltrechtler Dr. Kai Hentschelmann. »Der Nuklearia e. V. beschäftigt sich bereits seit Jahren mit dem Beitrag der Kernenergie zum Erreichen von Umweltschutzzielen«, erläutert Hentschelmann. »Die Vereinstätigkeit ist hochaktuell, da die Kernenergie unter anderem einen wesentlichen Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele leisten kann. Dies wurde auch von der EU anerkannt, die die Kernenergie jüngst als »grüne«, nachhaltige Technologie eingestuft hat.«

Die Ablehnung des Antrags durch das Umweltbundesamt ist in Hentschelmanns Augen ungerechtfertigt, die Begründung fehlerhaft: »Das UBA hat die Tätigkeit des Vereins nicht umfassend geprüft und die Satzung des Vereins in einer Weise ausgelegt, die den Verein benachteiligt. Der Ablehnungsbescheid der Behörde bezieht sich politisch darauf, warum die Kernenergie abzulehnen sei. Dadurch entsteht der Eindruck, dass die angeführten Ablehnungsgründe nur vorgeschoben sind und die Ablehnung in Wahrheit politische Gründe hat.«

Anerkennung auf dem Rechtsweg

Der Verein versucht nun, seine Anerkennung auf dem Rechtsweg durchzusetzen. Dazu dient zunächst der beim Umweltbundesamt eingelegte Widerspruch. Sollte das UBA bei seiner Ablehnung bleiben – was zu erwarten ist –, wird die Nuklearia Klage beim Verwaltungsgericht einreichen.

Rechtsanwalt Hentschelmann: »Ein Erfolg wäre wünschenswert, weil der Einsatz moderner Kerntechnik – neben erneuerbaren Energien – die Belastung des Klimas durch Kohlekraftwerke reduzieren kann. Überdies wäre es von großem gesellschaftlichem Nutzen, wenn der Verein aufgrund seiner fachlichen Kompetenz im Bereich Kernenergie politische und behördliche Entscheidungen in diesem Bereich begleiten könnte.«

Quellen (Ergänzung vom 2023-03-28)

Personenbezogene Daten sind geschwärzt.


Über die Nuklearia

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Die Nuklearia ist ein gemeinnütziger, industrie- und parteiunabhängiger eingetragener Verein, der die Kernenergie als Chance begreift und darüber aufklären will. Wir sehen die Kernkraft als besten Weg, die Natur und das Klima zu schützen und gleichzeitig unseren Wohlstand zu erhalten. Denn Kernenergie ist emissionsarm, braucht sehr wenig Fläche und steht jederzeit zur Verfügung. Unser Ansatz ist wissenschafts- und faktenbasiert, unsere Vision humanistisch: erschwingliche und saubere Energie für alle.

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Hans-Uwe Arnold sagt:

Umwelt- und Naturschutzvereine, die Technologien unterstützen, die nicht nur einen geringen CO2-Fussabdruck, sondern gleichzeitig einen geringen Flächenverbrauch pro MW installierter Leistung haben, sind unbedingt als Umweltvereinigung anzuerkennen! Das ist der Maßstab aller Energiedinge!

Dustin Lailach sagt:

Ich denke mal das das umweltbundesamt angst hat das bei dem blödsinn den sie fabrizieren regelmäßig wiedersprüche von uns kommen weswegen sie das rechtswidrig ablehnen