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Zum Jahrestag: Verfassungsbeschwerde gegen den Atomausstieg

Wissenschaftliche Erkenntnisse haben den Atomausstieg verfassungswidrig gemacht. Mitglieder und Freunde des Nuklearia e. V. legen daher Verfassungsbeschwerde ein. Der Gesetzgeber soll den verfassungsgemäßen Zustand des Atomrechts wiederherstellen.

Vor 20 Jahren, am 22. April 2002, hat der Bundestag das Atomausstiegsgesetz beschlossen. Damit sollte die Nutzung der Kernenergie bis Ende 2022 »geordnet« beendet werden. Ob die letzten drei Kernkraftwerke tatsächlich Ende dieses Jahres abgeschaltet werden, ist allerdings fraglicher denn je. Offenbar brauchen wir die Kernenergie noch immer, wenn wir die Abhängigkeit von russischen Energielieferungen nicht allein durch deutsche Braunkohle und Flüssigerdgas (LNG) aus Katar verringern wollen.

Und dann soll ja auch noch das Klima geschützt werden – und zwar möglichst unter Schonung individueller Freiheit, wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Klimabeschluss vom 24. März 2021 in Randnummer 182 verfügt hat. Doch es wird dafür nicht reichen, mehr Windräder und Solaranlagen aufzustellen. Ohne Kernenergie geht es nicht. Das sehen auch der Weltklimarat (IPCC), die EU-Kommission, die Internationale Energieagentur (IEA) und andere Akteure so.

Deshalb planen wir, Mitglieder und Freunde des Nuklearia e. V., beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde gegen den Atomausstieg einzureichen. Im Rahmen einer Kundgebung in Karlsruhe werden die Beschwerdeführer die Verfassungsbeschwerde gegen den Atomausstieg unterzeichnen.

  • Wann: Freitag, 22. April 2022, ab 14 Uhr
  • Wo: Karlsruhe, Marktplatz

Gegen 16:00 Uhr werden wir zu Fuß vom Marktplatz zum Bundesverfassungsgericht ziehen. Dort wollen wir um 16:30 Uhr die Verfassungsbeschwerde einreichen.

Hintergrund

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Klimabeschluss vom 24. März 2021 mehreren Beschwerden gegen das Klimaschutzgesetz (KSG) vom 12. Dezember 2019 teilweise stattgegeben und den Gesetzgeber veranlasst, die Klimaziele des Gesetzes zu verschärfen. So muss Deutschland nun schon 2045 statt 2050 Klimaneutralität erreichen und bis 2030 seine Treibhausgas-Emissionen um 65 statt 55 Prozent gegenüber 1990 senken.

Wir fragen: Wie will Deutschland diese verschärften Ziele ohne die Nutzung der Kernenergie erreichen, wenn das schon mit den alten Zielen kaum möglich war? Die Bundesregierung kann diese Frage nicht schlüssig beantworten. Sie weigert sich aber auch, mit der Kernkraft eine leistungsfähige, CO₂-arme Energieform zu erhalten, um die Klimaziele zu erreichen. Wie können wir sie dazu bewegen?

Eine Verfassungsbeschwerde gegen den Atomausstiegsbeschluss des Bundestages vom 22. April 2002 ist nicht mehr möglich, weil die Frist von einem Jahr längst verstrichen ist. Doch ein verfassungsgemäßes Gesetz kann durch veränderte Umstände im Nachhinein verfassungswidrig werden. Wir meinen: Mit Blick auf die wissenschaftlichen Erkenntnisse der letzten Jahre zu Klimawandel und Kernenergie ist das Atomgesetz mit dem darin verfügten Atomausstieg inzwischen verfassungswidrig geworden. Damit wird auch eine Verfassungsbeschwerde wieder möglich.

Aus Gesprächen mit Verfassungsrechtlern wissen wir: Die Chancen sind gering, dass eine Verfassungsbeschwerde vom Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung angenommen wird und auch zum Erfolg führt. Uns wurde aber auch von mehreren Seiten bestätigt: Unsere Argumentation ist schlüssig und kann durchaus Erfolg haben. Die Chance ist zwar gering, aber wir wollen sie nutzen. Wegen der hohen Kosten verzichten wir auf die Vertretung durch einen Anwalt.

Warum ist der Atomausstieg verfassungswidrig?

Ohne Kernenergie sind die Klimaziele global wie national praktisch nicht zu erreichen. Selbst mit Kernenergie ist es schon extrem schwierig.

Laut Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts verletzt der Gesetzgeber Grundrechte, wenn er keine »ausreichenden Vorkehrungen« trifft, um die Klimaziele ohne »drastische Einschränkungen« von persönlicher Freiheit zu erreichen.

Kernenergie ist keine »Hochrisikotechnologie« per se. Die deutschen Kernkraftwerke sind um Größenordnungen sicherer als die Reaktoren von Tschernobyl und Fukushima. Deshalb darf der Gesetzgeber die Nutzung der Kernenergie nicht pauschal verbieten. Denn ohne Kernenergie reichen seine Vorkehrungen nicht aus, um die Klimaziele »freiheitsschonend« zu erreichen.

Warum ist eine Verfassungsbeschwerde gegen den Atomausstieg jetzt wieder möglich?

Wenn ein Gesetz nachträglich verfassungswidrig wird, dann ist der Gesetzgeber verpflichtet, die Verfassungswidrigkeit so bald als möglich zu beseitigen, so das Bundesverfassungsgericht.

Unterlässt er dies, können betroffene Bürger Verfassungsbeschwerde gegen das Unterlassen einreichen. Diese Beschwerde ist solange möglich, wie das Unterlassen anhält.

Von drastischen Einschränkungen zum Erreichen der Klimaziele wären laut Bundesverfassungsgericht potenziell viele Bürger betroffen, »weil heute nahezu alle Bereiche menschlichen Lebens mit der Emission von Treibhausgasen verbunden sind«

Die Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde steht also vielen Bürgern offen. Für junge Bürger hat das Bundesverfassungsgericht im Klimabeschluss eine Verletzung ihrer Grundrechte bereits anerkannt, da sie von drastischen Einschränkungen ihrer Freiheit mehr als ältere Bürger betroffen wären.


Titelfoto: © Bundesverfassungsgericht | foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

Über die Nuklearia

Die Nuklearia ist ein gemeinnütziger, industrie- und parteiunabhängiger eingetragener Verein, der die Kernenergie als Chance begreift und darüber aufklären will. Wir sehen die Kernkraft als besten Weg, die Natur und das Klima zu schützen und gleichzeitig unseren Wohlstand zu erhalten. Denn Kernenergie ist emissionsarm, braucht sehr wenig Fläche und steht jederzeit zur Verfügung. Unser Ansatz ist wissenschafts- und faktenbasiert, unsere Vision humanistisch: erschwingliche und saubere Energie für alle.

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