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Verfassungsbeschwerde gegen den Atomausstieg eingereicht

Zwölf Beschwerdeführer legten am letzten Freitag, 22. April 2022, Verfassungsbeschwerde gegen den Atomausstieg ein. Fast alle Beschwerdeführer sind Mitglieder des Nuklearia e. V. Den Text der Verfassungsbeschwerde stellen wir zum Download zur Verfügung.

Beschwerdeführer und Demonstranten des Nuklearia e. V. nach Einreichen der Verfassungsbeschwerde gegen den Atomausstieg vor dem Bundesverfassungsgericht

Atomausstieg ist verfassungswidrig geworden

Nach Auffassung der Beschwerdeführer ist das Atomgesetz unter anderem durch verschärfte Anforderungen zum Klimaschutz verfassungswidrig geworden. Außerdem zeigen aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse und neue Entwicklungen in der Kerntechnik, dass die Kernenergie keineswegs als »Hochrisikotechnologie« einzustufen ist. Diese Fortschritte in Wissenschaft und Technik haben dem Atomausstieg die Grundlage entzogen und ihn verfassungswidrig gemacht.

Der Gesetzgeber hat es aber bisher unterlassen, dies zu berücksichtigen. Er ist verpflichtet, die Risiken der Kernenergie neu zu bewerten und sie gegen ihren Nutzen abzuwägen, wenn neue Tatsachen oder Einschätzungen vorliegen.

Risiken durch den Atomausstieg

Durch den Atomausstieg ergeben sich eigene Risiken. Strom, der nicht mehr aus Kernkraftwerken stammt, muss auf andere Weise erzeugt oder eingespart werden. Energieeffizienz und erneuerbare Energien helfen dabei aber nur begrenzt. Wenn der Wind nicht weht oder die Sonne nicht scheint, werden vermehrt fossile Energien wie Kohle, Gas oder Öl verbrannt. Dies trägt zu Klimawandel und Luftverschmutzung bei.

Der Krieg in der Ukraine zeigt zudem, dass die ausreichende Versorgung mit fossilen Brennstoffen keine Selbstverständlichkeit ist. Dies erhöht das Risiko größerer Versorgungsausfälle. Doch selbst dann, wenn es Deutschland gelingen sollte, genügend Kohle, Gas und Öl außerhalb Russlands auf dem Weltmarkt einzukaufen, so wäre dies nur mit erheblich höheren Preisen möglich.

Gesetzgeber muss Atomgesetz wieder verfassungskonform machen

Auf diese Weise gefährdet der Atomausstieg die Freiheitsrechte und die Gesundheit der Beschwerdeführer. Der Gesetzgeber hat diese Risiken durch den Atomausstieg bislang nicht erkannt. Und er hat sie bislang nicht gegen die neu bewerteten Risiken der Kernenergie abgewogen. Dieses Unterlassen rügen die Beschwerdeführer. Sie sehen ihre Grundrechte auf Freiheit und körperliche Unversehrtheit durch den Atomausstieg in Gefahr. Nun hoffen sie auf einen entsprechenden Spruch des Bundesverfassungsgerichts. Der soll den Gesetzgeber veranlassen, das Atomgesetz wieder verfassungskonform zu machen: durch Rücknahme des Atomausstiegs.

Nuklearia-Infostand in Karlsruhe

Infostand der Nuklearia auf dem Marktplatz in Karlsruhe

Die Nuklearia hatte vor Einreichen der Verfassungsbeschwerde einen Infostand auf dem Marktplatz in Karlsruhe durchgeführt. Bei dieser Gelegenheit unterzeichneten die Beschwerdeführer die Verfassungsbeschwerde.

Beschwerdeführer der Nuklearia ziehen zur Abgabe der Verfassungsbeschwerde gegen den Atomausstieg zum Bundesverfassungsgericht

Gegen 16 Uhr zogen Beschwerdeführer und weitere Demonstranten zum Bundesverfassungsgericht. Nur drei von ihnen durften, begleitet von Pressevertretern, den befriedeten Bezirk des Gerichts betreten, um den Umschlag mit der Verfassungsbeschwerde in den Briefkasten einzuwerfen.

Einwurf der Verfassungsbeschwerde in den Briefkasten des Bundesverfassungsgerichts

Verfassungsbeschwerde als Download

Den Text der Verfassungsbeschwerde stellen wir hier zum Herunterladen zur Verfügung (PDF, 104 Seiten). Er liefert eine ausführliche sachliche und rechtliche Begründung. In der öffentlichen Fassung der Verfassungsbeschwerde nicht enthalten sind die persönlichen Erläuterungen der Beschwerdeführer, inwieweit der Atomausstieg ihre Grundrechte beeinträchtigt. Dem Bundesverfassungsgericht liegen diese Angaben selbstverständlich vor.

3 Antworten

  1. Als Stromkunde und Klimaschützer wünscht man der Ihrer Verfassungsbeschwerde viel erfolg !

  2. Realität I: Der Point of no Return ist überschritten. Selbst wenn die drei Konvoi-Reaktoren im Streckbetrieb laufen könnten, bedarf es dafür einer sorgfältigen Planung. Erst recht gilt dies für die Personalplanung, so dass die drei AKW am 31.12.22 abgeschaltet werden müssen. Ob sich im Laufe des Jahres 2023 etwas ändern wird, ist wahrscheinlich, da ich mit einem Blackout 2023 rechne.

    Realität II: Ich will sankft kritisieren. Nuklearia ist ein Verein, keine Partei. Allerdings ist der Ansatz, parteiunabhängig agieren zu wollen, falsch. Auch das Angebot, Arbeitsgemeinschaften zum Thema Atomenergie in Parteien zu fördern, ist zu wenig. Der einzig glaubwürdige Ansatz wäre entweder die Aufgabe der Parteiunabhängigkeit und eine bestehende Partei zu unerstützen. Dazu bedürfte es wohl einer Satzungsänderung.
    ODER: Eine neue Pro-Atom-Partei zu unterstützen.
    Dazu bedarf es am Anfang gar nicht so vieler Leute:
    1) Einen Ideengeber, der Öffentlichkeit braucht, also am besten in die Talkshows Anne Will, Markus Lanz etc- Problem: Entsprechende Journalisten reagieren doch gar nicht auf Mails von mir, egal wie ich sie schreibe. Also müsste Nuklearia hier ansetzen.

    2) Einen oder mehrere Sponsoren/Geldgeber: Eine neue Partei braucht eine Satzung und ein Programm. Ich würde es auf keinen Fall umsonst schreiben wollen und würde auch keinem empfehlen, es kostenlos zu machen. Es ist mit viel Arbeit verbunden, ich habe keine Lust dazu (wenngleich ich es für sinnvoll halte) und ich mache mir auch nichts vor: Wer in der Öffentlichkeit steht, wird oftmals aufs Übelste beschimpft, dafür muss er oder sie Schmerzensgeld bekommen.

    3) Einen Pratiker, der sich vom Ideengeber überzeugen lässt, der ebenfalls bezahlt wird und der sehr gut Menschen führen kann.

    Ich erwarte, dass das Bundesverfassungsgericht höflich darauf hinweisen wird, dass Nuklearia sich politisch betätigen sollte.
    Ich frage mich auch, wieviel Zeit und Energie in die Klage investiert wurde, sanfte Kritik: besser wäre es wohl gewesen, mich oder einen anderen dabei zu unterstützen,eine öffentliche Person zu werden bzw. die Idee zu präsentieren.

  3. Dass das Bundesverfassungsgericht die Klage abschmettern wird, hatte ich vorausgesagt.
    Die Art und Weise, wie es das gemacht hat, hat auch mich negativ überrascht. Ich verweise auf meinen Kommentar vor einigen Monaten. Ich weiss, dass mein Kommentar zeitverzögert kommt.

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