VG Halle prüft verweigerte Anerkennung als Umweltvereinigung nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz
Am 1. Oktober 2025 verhandelt das Verwaltungsgericht Halle (Saale) die Klage des Nuklearia e. V. gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Umweltbundesamt (UBA). Streitgegenstand ist die Weigerung des UBA, die Nuklearia als Umweltvereinigung nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) anzuerkennen.
Das UmwRG legt klare Kriterien für die Anerkennung fest: Eine Umweltvereinigung muss
- in ihrer Satzung ausdrücklich die Förderung des Umweltschutzes als vorrangiges Ziel festschreiben,
- seit mindestens drei Jahren tatsächliche Umweltschutzaktivitäten entfalten,
- gemeinnützig sein und
- offen für Mitglieder.
Die Nuklearia erfüllt diese Voraussetzungen nach Überzeugung des Vereins in jeder Hinsicht; das UBA bestreitet das.
Drei Kernpunkte stehen im Zentrum der Verhandlung:
- Satzungszweck eindeutig auf Umweltschutz ausgerichtet: In ihrer Satzung hat die Nuklearia den Umweltschutz als Hauptzweck klar verankert. Damit erfüllt sie das zentrale Kriterium des § 3 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UmwRG.
- Auseinandersetzung mit Technik im Dienste des Umweltschutzes: In seiner bisherigen Anerkennungspraxis hat das UBA auch Vereinigungen anerkannt, die sich mit bestimmten Techniken und ihren Umweltauswirkungen befassen, etwa im Bereich Bahn- und Flugverkehr oder Solar- und Windenergie. Technik ist dabei stets Mittel zum Zweck, der Umweltschutz das eigentliche Ziel. Auch die Beschäftigung der Nuklearia mit der Kerntechnik folgt diesem Ansatz.
- Nachweisbare Tätigkeit seit mindestens drei Jahren: Seit ihrer Gründung im Jahr 2013 hat die Nuklearia aktiv Umweltschutzziele gefördert: durch Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen und Beteiligung am gesellschaftlichen Diskurs zu Klima- und Naturschutz. Damit erfüllt der Verein die Anforderung des § 3 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 UmwRG.
Zitate:
Rainer Klute, Vorsitzender Nuklearia e. V.: »Wir engagieren uns für Umweltschutz – das ist unser satzungsmäßiger Zweck und unsere tägliche Arbeit. Wir zeigen, wie die Kernenergie helfen kann, Klima, Luft und Landschaft zu schützen. Dass das Umweltbundesamt uns die Anerkennung verweigert, schadet letztlich der Umwelt, dem Klima und uns allen. Das darf nicht sein!«
Dr. Kai Hentschelmann, Prozessbevollmächtigter Nuklearia e. V.: »Das Umweltbundesamt legt Maßstäbe an, die über die gesetzlichen Anerkennungsvoraussetzungen hinausgehen – nur weil es um Kernenergie geht. Eine derartige »Lex Nuklearia« ist rechtlich nicht haltbar. Wir erwarten, dass das Gericht dies klarstellt.«
Hintergrund:
Die Nuklearia hatte bereits im Jahr 2021 die Anerkennung als Umweltvereinigung beim Umweltbundesamt beantragt. Nach der Ablehnung und einem erfolglosen Widerspruchsverfahren klagte der Verein 2023 beim Verwaltungsgericht Halle. Dort wurde das Verfahren zunächst schriftlich geführt. Mit der mündlichen Verhandlung am 1. Oktober 2025 erreicht das Verfahren nun seinen entscheidenden Höhepunkt und könnte zu einem Abschluss kommen.
Hinweis für Redaktionen:
Die Verhandlung findet am 1. Oktober 2025 um 12 Uhr im Sitzungssaal 1.064 des Verwaltungsgerichts Halle (Saale), Thüringer Straße 16, statt.
Eine Antwort
Was mir sehr auf fällt ist, wie die Nuklearia klar und unmissverständlich ihre Ziele im Umwelt- und Klimaschutz verfolgt. Dass das Umweltbundesamt hier eine solche Differenzierung macht, kann ich nur schwer nachvollziehen. Die Anerkennung sollte rein an den gesetzlichen Kriterien ausgerichtet sein, nicht an der Art der Technik. Das Verfahren zeigt doch, wie wichtig es ist, dass auch Vereine wie die Nuklearia ihre Stimme erheben und rechtlich durchsetzen können. Hoffentlich gibt das Gericht jetzt die volle Anerkennung, damit der Verein seine wichtige Arbeit fortsetzen kann. Es geht ja schließlich darum, konkrete Lösungen für den Klimaschutz zu finden, und das schließt auch die Kernenergie nicht aus!