Gorleben-Ausschluss gefährdet erfolgreiche Endlagersuche

Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) hat den Salzstock Gorleben von der weiteren Endlagersuche ausgeschlossen. Doch die Begründung für diesen Ausschluss ist fragwürdig und entspricht nicht den Forderungen des Standortauswahlgesetzes (StandAG). Die BGE liefert damit eine Steilvorlage für Protestler in allen weiteren Teilgebieten und gefährdet dadurch den Erfolg des Auswahlverfahrens.

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