VG Halle: UBA durfte Anerkennung verweigern – Verein prüft nächste Schritte
Das Verwaltungsgericht Halle (Saale) hat heute die Klage des Nuklearia e. V. gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Umweltbundesamt (UBA), abgewiesen. Damit bleibt die Anerkennung der Nuklearia als Umweltvereinigung nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) vorerst versagt.
Zitate:
Rainer Klute, Vorsitzender Nuklearia e. V.: »Wir müssen dieses Urteil respektieren, sehen darin aber keinen Schlusspunkt und werden prüfen, ob wir Rechtsmittel einlegen. Ohne die Anerkennung als Umweltvereinigung fehlen uns Beteiligungs- und Klagerechte, die für Klima- und Umweltschutz entscheidend wären. Unsere Arbeit für eine sachorientierte und ideologiefreie Debatte zugunsten einer umweltverträglichen und wirtschaftlichen Energieversorgung mit Kernkraft setzen wir fort.«
Dr. Kai Hentschelmann, Prozessbevollmächtigter Nuklearia e. V.: »Das Gericht folgt in wesentlichen Punkten der Argumentation des Umweltbundesamts. Wir halten die vom UBA angewandten Maßstäbe jedoch weiterhin für rechtsfehlerhaft. Wir werden die Urteilsbegründung abwarten und dann sorgfältig prüfen, ob eine Berufung Aussicht auf Erfolg hat.«
Hintergrund:
Die Nuklearia hatte bereits im Jahr 2021 die Anerkennung als Umweltvereinigung beim Umweltbundesamt beantragt. Nach der Ablehnung und einem erfolglosen Widerspruchsverfahren klagte der Verein 2023 beim Verwaltungsgericht Halle. Mit dem heutigen Urteil bleibt die Verweigerung der Anerkennung zunächst bestehen.