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Ist der Atomausstieg verfassungswidrig?

1998 verabredete die gerade gegründete Koalitionsregierung aus SPD und den Grünen den Atomausstieg. Danach begann eine intensive Diskussion darüber, wie der Ausstieg am besten zu bewerkstelligen sei. Die Grünen und ihre Anhänger hätten es natürlich gern gesehen, wenn alle Kernkraftwerke sofort stillgelegt werden. Dagegen regte sich Widerstand.

Der spätere Richter am Bundesverfassungsgericht Udo Di Fabio hat die mit dem Atomausstieg verbundenen juristischen Fragen 1999 in seinem Buch „Der Ausstieg aus der wirtschaftlichen Nutzung der Kernenergie“ diskutiert. Für seine Kritik steht als Beispiel das folgende Zitat:

»Der Gesetzgeber verstößt gegen das Gebot, nur erforderliche belastende Maßnahmen zu ergreifen, wenn er in seiner politischen Aversion gegen jede nukleare Technik einem ganzen Berufszweig ein Nutzungs- und Entwicklungsverbot im Hinblick auf eine bestimmte Elektrizitätserzeugungstechnik auferlegt.«

Die von Di Fabio geäußerte Kritik hat vermutlich dazu beigetragen, dass die Regierung zumindest von einem Sofortausstieg abgesehen hat und im Jahr 2000 mit den deutschen Energieversorgern einen Atomkonsens vereinbarte, der den Unternehmen festgelegte Reststrommengen zubilligte. Die Unternehmen haben der Bundesregierung dafür zugesichert, die Ausstiegsentscheidung zu respektieren. Die Bundesregierung versprach im Gegenzug, während der Restlaufzeiten keine zusätzlichen Sicherheitsanforderungen an die Kernkraftwerke zu stellen. Der Respekt vor diesem Atomkonsens hat offenbar bisher eine Anfechtung vor dem Bundesverfassungsgericht verhindert. Mit einer Normenkontrolle könnte diese Anfechtung nun nachgeholt werden.

Udo Di Fabio hatte folgende Gründe für eine Verfassungswidrigkeit genannt:

  • Eine rechtsmißbräuchliche Übersteigerung von Sicherheitsanforderungen verstößt gegen des Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG),
  • Verstoß gegen den Vertrag über die Europäische Atomgemeinschaft,
  • Verstoß gegen Grundfreiheiten des europäischen Binnenmarktes (Art. 93 EAGV, 30 ff, 59 ff. EGV),
  • unverhältnismäßiger Eingriff in die Warenverkehrsfreiheit und die Dienstleistungsfreiheit durch das Verbot der Abgabe zur Wiederaufarbeitung von Brennelementen im Ausland,
  • Verstoß gegen das Gebot, nur erforderliche belastende Maßnahmen zu ergreifen, dadurch dass risikoärmere Neuentwicklungen verhindert werden. Das Verbot einer ganzen Techniklinie sei jedenfalls nicht erforderlich, um die angestrebten Sicherheitsgewinne zu erreichen.

Di Fabio ging noch davon aus, dass als Ersatz für den deutschen Atomausstieg im Ausland zusätzlich neue Kernkraftwerke gebaut werden und dass auch deshalb ein Verbot in Deutschland gar nicht zu einem Sicherheitsgewinn insgesamt führen würde. Tatsächlich ziehen sich aber auch einige unserer Nachbarn aus der Kernenergienutzung zurück oder haben sich schon zurückgezogen. Dieses Argument zieht also nicht mehr.

Heute ist ein anderes Argument wichtig: die Vorteile der Kernenergie als Ersatz für schmutzige Kohle. Wenn Kohlekraft durch Kernkraft ersetzt wird, können schädliche Emissionen vermieden werden. Lt. Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist schmutzige Luft weltweit für jährlich 7 Millionen vorzeitige Todesfälle verantwortlich. Durch die Nutzung der Kernenergie könnte ein Teil dieser Todesfälle vermieden werden. Außerdem wird das Klimagas CO₂ vermieden und dadurch der Klimawandel gemindert, der nach vorherrschender Überzeugung die Lebensgrundlagen von Millionen von Menschen bedroht. Deutschland ist Mitverursacher des Klimawandels und deshalb nach Artikel 2 Abs 2 GG (Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit) verpflichtet, seinen Beitrag zum Klimawandel möglichst schnell zu vermindern. Der Atomausstieg verstößt gegen diese Verpflichtung.

Umfragen deuten darauf hin, dass der Vorrang des Atomausstiegs nicht einmal dem Mehrheitswillen der Bürger entspricht.

Erneuerbare Energien sind nicht ausreichend verfügbar

Es wird behauptet, erneuerbare Energien stehen als Alternative zur Kernenergie in ausreichender Menge zur Verfügung7. Dies ist aber offenbar nicht der Fall, denn die Bundesregierung geht heute selbst nicht mehr davon aus, ihr Ziel von minus 40 Prozent Treibhausgasen bis 2020 (gegenüber 1990) noch erreichen zu können. Hinzu kommt, dass der größere Teil der aktuell erwarteten minus 32 Prozent bis 2020 schon vor Beginn des Atomausstiegs erreicht wurde. Danach hat der starke Anstieg der Weltmarktpreise für Kohle, Öl und Erdgas geholfen, Energie und damit auch CO₂-Emissionen zu sparen. Der Atomausstieg verhindert, das sozial verträglich mögliche Einsparpotential an CO₂-Emissionen auszuschöpfen.

Realistische Szenarien brauchen Kernenergie

Die Szenarien des IPCC und der IEA zeigen, dass es selbst mit Hilfe der Kernenergie extrem schwierig wird die Erderwärmung noch auf 2°C oder sogar auf 1,5°C über dem vorindustriellen Wert zu begrenzen. Die IEA hält in ihren Energy Technology Perspectives 2017 unter anderem eine Verdoppelung der jährlichen Ausbaurate der Kernkraftkapazität für erforderlich, um das 2°C Ziel zu erreichen, und erklärt, dass die vorzeitige Stilllegung von Kernkraftwerken eine bedeutende Bedrohung für das Erreichen des 2°-Ziels sei.8

Der IPCC sieht in seinem „middle-of-the-road-scenario“ zur Erreichung des 1,5°-Ziels den Anteil der Kernenergie am Primärenergieverbrauch bis 2050 um 501 Prozent wachsen.

Der Gesetzgeber darf Kernenergie nicht willkürlich verbieten

Kernkraftwerke liefern vergleichsweise saubere, sichere und kostengünstige Energie.9 Die Gefahren für Leben und körperliche Unversehrtheit und das Eigentum vieler Menschen durch die Klimaerwärmung ist demgegenüber in den Berichten des IPCC gut dokumentiert. Der Gesetzgeber war also, als er 2002 den Atomausstieg beschloss, in der Pflicht, dessen Umweltauswirkungen im Gesetz sorgfältig zu berücksichtigen. In der Begründung des Gesetzentwurfs (BT Drs. 14/6890) heißt es dazu allerdings nur:

Die Wahrung der Belange des Klimaschutzes ergibt sich im Einzelnen aus dem neuen Klimaschutzprogramm der Bundesregierung. Dieses zeigt, dass die Klimaschutzziele der Bundesregierung auch bei einem schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie erreicht werden können. Geht dieser einher mit der Neuorientierung der Energiepolitik, steht er mit dem Ziel einer Verminderung der Treibhausgase in Einklang.“

So sicher, wie es hier formuliert worden ist, dass die Klimaschutzziele erreicht werden, konnte sich der Gesetzgeber aber zu dem Zeitpunkt gar nicht sein. Er hätte vielmehr schon damals erkennen können, dass es für das Ziel der Verminderung der Treibhausgase in jedem Fall kontraproduktiv ist, auf 80 Prozent der bereits vorhandenen klimaneutralen Energieversorgung zu verzichten. Erneuerbare Energien deckten im Jahr 2000 nur 2,9 Prozent des Primärenergiebedarfs, Kernenergie dagegen 12,9 Prozent (ag-energiebilanzen). Zusammen genommen wurden also schon 15,8 Prozent des Primärenergiebedarfs aus klimaneutralen Quellen gedeckt, rd. 80 Prozent davon aus Kernenergie.

In einem Fachkommentar zum Atomausstiegsgesetz10 wurde schon 2002 darauf hingewiesen, dass „die zu den CO2-freien Energieträgern zählende Kernenergie großenteils durch fossile Energieträger ersetzt werden muss“ und es wurde erwähnt, dass deshalb „ein zusätzlicher CO2-Ausstoß erwartet“ wird. Als Quelle für diese Erwartung wird auf eine Veröffentlichung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie verwiesen. Und weiter heißt es in dem Kommentar:

Ob unter diesem Gesichtspunkt das Ziel weit reichender CO2-Reduzierungen für den Stromsektor – auch wettbewerbsverträglich – erreicht werden kann, bleibt abzuwarten.

Heute, nach 16 Jahren, ist man kaum weiter. Der Zuwachs an Erneuerbaren Energien in der Stromerzeugung seit 2002 glich in 2017 in etwa den in 2002 erzeugten Atomstrom aus. 67 Prozent des Erneuerbaren Stroms war 2017 volatiler Wind- oder Solarstrom, mit dem Strom aus Kernenergie nicht gleichwertig ersetzt werden kann. An der Gesamterzeugung hatten Wind- und Solarstrom in 2017 zusammen einen Anteil von 22 Prozent, am Brutto-Inlandsverbrauch von 24 Prozent. Nach Hans-Werner Sinn11 kann der Anteil noch bis auf 30 Prozent gesteigert werden, ohne Strom verschenken zu müssen. In einem integrierten Markt unter Einschluss von Österreich, Schweiz, Dänemark und Norwegen und voller Nutzung des in diesen Ländern realisierbaren Speicherpotenzials wäre nach H.W. Sinn theoretisch ein Wind-&Solar-Anteil von 50 Prozent an der Stromerzeugung denkbar. Darüber hinaus würde zunehmend Strom verschenkt, was die Erzeugungskosten für den nutzbaren Teil in die Höhe treibt. Von den restlichen 50 Prozent wäre ein erheblicher Teil durch fossile Energien zu decken. Eine Zunahme des Strombedarfs, z.B. zum Antrieb von E-Autos und Wärmepumpen, ist hierbei noch gar nicht berücksichtigt.

Willkürlich gewählt – und damit im Widerspruch zu Artikel 3 I GG – ist auch das Argument, die Risiken seien „nur durch einen Verzicht auf die Nutzung der Kernenergie zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität aus deutschen Anlagen vollständig zu beseitigen.“

Dieses Argument, das den „vollständigen“ Verzicht auf Kernenergie rechtfertigen soll, entbehrt der praktischen Vernunft, auf die das Bundesverfassungsgericht verwiesen hat, als es über eine Klage gegen den Bau des Schnellen-Brüter-Kraftwerks in Kalkar zu urteilen hatte. Der 6. Leitsatz seines Beschlusses vom 08. August 1978 (2 BvL 8/77 – Kalkar 1) lautet:

Vom Gesetzgeber im Hinblick auf seine Schutzpflicht eine Regelung zu fordern, die mit absoluter Sicherheit Grundrechtsgefährdungen ausschließt, die aus der Zulassung technischer Anlagen und ihrem Betrieb möglicherweise entstehen können, hieße die Grenzen menschlichen Erkenntnisvermögens verkennen und würde weithin jede staatliche Zulassung der Nutzung von Technik verbannen. Für die Gestaltung der Sozialordnung muss es insoweit bei Abschätzungen anhand praktischer Vernunft bewenden. Ungewissheiten jenseits dieser Schwelle praktischer Vernunft sind unentrinnbar und insofern als sozialadäquate Lasten von allen Bürgern zu tragen.“

Bei der Entscheidung für den Atomausstieg wurde auf solche „Abschätzungen anhand praktischer Vernunft“ willkürlich verzichtet.

Risiko schwerer Unfälle

Der Atomausstieg wird unter anderem auch mit dem Hinweis auf schwere Unfälle gerechtfertigt: Fukushima (2011) und Tschernobyl (1986). Keiner dieser Unfälle rechtfertigt jedoch den Verzicht auf die Nutzung der Kernenergie, denn alle diese Unfälle können durch sicherheitstechnische Weiterentwicklung für die Zukunft sicher verhindert werden. In Deutschland war diese Entwicklung schon vor der Entscheidung für den Atomausstieg weit vorangeschritten. Deshalb ist die nach Fukushima einberufene Reaktorsicherheitskommission auch zu dem Schluss gekommen, dass ein Unfall wie in Fukushima in deutschen Kernkraftwerken nicht möglich ist: „Aus den Erkenntnissen zu Fukushima im Hinblick auf die Auslegung dieser Anlagen ergibt sich, dass hinsichtlich der Stromversorgung und der Berücksichtigung externer Überflutungsereignisse für deutsche Anlagen eine höhere Vorsorge festzustellen ist.“ 12

Schwere katastrophale Unfälle hat es auch mit anderen Technologien gegeben, ohne dass man auf deren weitere Nutzung verzichtet hat: Bruch des Banqiao-Staudamms, Chemie-Unfall in Bhopal, Seweso-Unfall.

Kernenergie und UN-Nachhaltigkeitsziele

Der Atomausstieg erschwert den Zugang zu bezahlbarer und sauberer Energie und damit das Erreichen gleich mehrerer UN-Ziele für eine nachhaltige Entwicklung. Denn ohne diesen Zugang wird es schwerer, Armut, Hunger, Umweltverschmutzung und den Klimawandel zu bekämpfen. Kernenergie gilt in der Wissenschaft als vergleichsweise saubere, sichere und kostengünstige Energiequelle. Ihre Nutzung ist deshalb eine wichtige Voraussetzung für das Erreichen der genannten und weiterer Ziele. Dazu gehören neben der Verminderung von Armut und Hunger, eine bessere Ausbildung und Gesundheit.

Die Internationale Atomenergieagentur der Vereinten Nationen (IAEA) schreibt dazu in ihrer Veröffentlichung „Nuclear Power and Sustainable Development13:

„Die bestehenden Energiesysteme stehen vor mehreren großen Herausforderungen, die dringend und umfassend angegangen werden müssen. Der Zugang zu sauberen und modernen Energieformen muss auf die 41% der Weltbevölkerung ausgedehnt werden, die derzeit auf feste Brennstoffe angewiesen sind und im Allgemeinen über keine zuverlässigen, erschwinglichen und umweltfreundlichen Energiequellen verfügen.

Gleichzeitig muss die weltweit rasch steigende Nachfrage nach Energiedienstleistungen gedeckt werden, um die wirtschaftliche Entwicklung zu unterstützen und gleichzeitig gefährliche Klimaänderungen, gesundheitliche Beeinträchtigungen und Auswirkungen auf Land, Wasser und Biodiversität zu verhindern. Darüber hinaus muss die Energiesicherheit für alle Nationen und Regionen gewährleistet sein.

Schließlich müssen angesichts der langen Lebensdauer der Energieinfrastruktur und der Möglichkeiten, sich an nicht nachhaltige Technologien zu binden, die derzeitigen Investitionen und Finanzierungspolitiken langfristig ausgerichtet werden. Die Transformation des Energiesystems ist der Kern eines speziellen Nachhaltigkeitsziels für Energie im Rahmen der neuen Entwicklungsagenda der Vereinten Nationen.

Neben den komplexen sozioökonomischen Auswirkungen sind Risiken, Abfälle und Wechselwirkungen mit der Umwelt in jeder Energietechnologie enthalten. Daher ist ein diversifizierter Energieträgermix erforderlich, um die globalen Energieherausforderungen zu bewältigen. Die Rolle und Kompatibilität der Kernenergie mit den Zielen der nachhaltigen Entwicklung kann nicht isoliert, sondern nur im Vergleich zu bestehenden Alternativen unter gleichen Wettbewerbsbedingungen bewertet werden.“

  • Im direkten Vergleich der nivellierten Kosten der Stromerzeugung ist die Kernenergie eine der billigsten Quellen der Grundlaststromerzeugung weltweit, insbesondere wenn Netznutzungskosten oder Gesundheitsschadenskosten, die beide für die Kernenergie minimal sind, berücksichtigt werden.
  • Auf Lebenszyklusbasis zeigt der Vergleich der Treibhausgasemissionen, dass Kernkraftwerke zu den Stromquellen gehören mit dem geringsten CO₂- Ausstoß (weniger als 15 g CO₂-Äquivalent pro Kilowattstunde (kWh)). Mit Kernenergie lässt sich für gewöhnlich ein dekarbonisiertes Stromsystem zu niedrigsten Kosten erreichen.
  • Bei der Stromerzeugung entstehen auch Abfälle, deren Bewirtschaftung nach wie vor eine zentrale ökologische Herausforderung darstellt. Im Falle der Kernenergie führt die sehr hohe Energiedichte des Urans zu relativ geringen Mengen an radioaktiven und anderen Abfällen. Rund vier Fünftel der insgesamt bereits entstandenen Atommüllmengen wurden bereits einer sicheren und kontrollierten Entsorgung zugeführt. Es wird erwartet, dass die ersten Deponien für hochaktive Abfälle innerhalb eines Jahrzehnts ihren Betrieb aufnehmen werden. Abgebrannter Kernbrennstoff kann auch teilweise recycelt werden, und neue Methoden erlauben die Umwandlung langlebiger radioaktiver Abfälle in Material mit kürzerer Halbwertszeit.

Im Lichte der Vielzahl von Indikatoren, die in dieser Veröffentlichung zusammengestellt wurden und diese Schlussfolgerungen unterstützen, kann die Kernenergie als eine zuverlässige Energiequelle angesehen werden, die eine Rolle bei der Diversifizierung der Energieversorgung spielen und eine widerstandsfähigere nachhaltige Energieversorgung fördern kann.

Als viertgrößte Wirtschaftsmacht ist Deutschland in besonderer Weise gefordert, zum Erreichen der UN-Nachhaltigkeitsziele konstruktiv beizutragen.

Der Beitrag der Kernenergie könnte deutlich größer sein, wenn nicht der Widerstand gegen die Atomenergie in vielen Ländern ihre Nutzung behindert. Wollte man auf Kernenergie verzichten und trotzdem die Klimaziele (Ziel 13 der UN-Nachhaltigkeitsziele) erreichen, würde man auf Alternativen zurückgreifen müssen, deren ausreichende Verfügbarkeit selbst dann fraglich ist, wenn Kernenergie weiter genutzt wird. Vor allem wäre ein größerer Teil des Energiebedarfs aus Biomasse zu decken und das in Kraftwerken bei der Verbrennung entstehende CO₂ in größerem Umfang abzufangen und unterirdisch zu lagern (CCS: Carbon Capture & Storage).

Abgesehen davon, dass das Problem der Kernenergie in Deutschland schon heute vor allem in der subjektiven Wahrnehmung der Risiken liegt und nicht in deren objektivem Ausmaß im Vergleich mit anderen Risiken, besteht die Bedeutung der Kernenergie darin, dass sich ihre Risiken durch technischen Fortschritt beliebig weit reduzieren lassen. Die Alternativen zur Kernenergie geraten aber mit wachsender Nutzung zunehmend in Konflikt mit Nachhaltigkeitszielen der UN (Bioenergie) oder bald an natürliche Kapazitätsgrenzen (CCS). Die Erzeugung von Biomasse für energetische Zwecke steht in Konkurrenz zum Anbau von Nahrungsmitteln und sie stellt bei wachsendem Einsatz selbst eine zunehmende Bedrohung für Ökosysteme und Artenvielfalt dar15. CCS steht – wenn überhaupt – nur für eine Übergangszeit zur Verfügung. Die zu speichernden CO₂-Mengen sind riesig und die Verfügbarkeit geeigneter Speicherschichten ist begrenzt. (Das Global CCS Institute hält die Verfügbarkeiten allerdings für ausreichend, um mit CCS die Pariser Klimaziele einhalten zu können). Zudem wird der Einsatz von CCS in Deutschland politisch blockiert. Beide Bundesländer, die wesentliche Speicherkapazitäten verfügbar machen könnten, verhindern per Gesetz entsprechende Projekte16 17. Dem weitreichenden Ausbau von Wind- und Solarkraft, steht der Mangel an Speicherkapazität zum Ausgleich der Versorgungslücken entgegen.

Das Entsorgungsproblem ist lösbar

Die Lösung wurde aber willkürlich behindert.

In der Begründung zum Atomausstieg wird auch auf das Problem der Entsorgung hochradioaktiver Abfälle verwiesen, das „weltweit praktisch zurzeit noch nicht gelöst“ sei. Zu diesem Problem haben aber die Parteien, die den Atomausstieg beschlossen haben, selbst beigetragen. In der Koalitionsvereinbarung der rotgrünen Landesregierung in Niedersachsen vom 19. Juni 1990 heißt es in Ziffer 16:

Die Koalitionsparteien … drängen darauf, daß Entsorgungseinrichtungen erst dann bereitgestellt werden, wenn der Ausstieg aus der Atomenergienutzung festgeschrieben ist.“

Wenn die Parteien damit die Frage der Endlagerung hochradioaktiver Abfälle willkürlich offenhalten wollten, um sie als Hebel zur Durchsetzung des Atomausstiegs zu nutzen, dann ist ihnen das bisher gelungen. Im Bewusstsein der Öffentlichkeit gilt das Fehlen eines Endlagers für abgebrannte Brennelemente immer noch als ein Hauptargument gegen die Nutzung der Kernenergie.

Auch dieses Argument hält aber einer sachlichen Prüfung nicht stand. Zum Vergleich: In der Untertagedeponie Herfa-Neurode in Nordhessen lagern etwa 2,7 Millionen Tonnen Giftmüll, davon 220.000 Tonnen quecksilberhaltige Abfälle, 127.000 Tonnen Cyanid-Abfälle, 690.000 Tonnen mit polychlorierten Dibenzodioxine und Dibenzofurane verseuchter Abfall und 83.000 Tonnen arsenhaltige Abfälle. Die Entsorgung einer Tonne Giftmüll kostet dort etwa 300 Euro.18 Es gibt vier Untertagedeponien in Deutschland, die in 2016 zusammen 120.000 Tonnen hochgiftiger Abfälle aufgenommen haben. Einschließlich anderer Deponietypen wurden im gleichen Jahr in Deutschland 5,4 Millionen Tonnen konventionell dauerhaft gefährliche Abfälle auf Deponien entsorgt.19

Die radioaktiven Abfallmengen aus der Nutzung der Kernkraft sind im Vergleich dazu sehr gering. Für den Weiterbetrieb der noch verbliebenen Kraftwerke fallen jährlich insgesamt ca. 400 m³ wärmeentwickelnde und 450 m³ sonstige radioaktive Abfälle an. Die ohnehin anfallenden Abfälle für den Rückbau liegen bei 85.000 m³ für alle 17 Anlagen. Die Endlagerung wärmeentwickelnder radioaktiver Abfälle in Gorleben würde schon heute ca. 90.000 Euro pro Kubikmeter kosten20. Durch das 2013 in Kraft getretene Standortauswahlgesetz steigen die Kosten weiter. Die extremen Mehrkosten gegenüber denen für konventionell gefährliche Abfälle sind sachlich nicht zu begründen.

Im Gegensatz zu konventionell dauerhaft giftigen Abfällen hat Atommüll den Vorteil, dass seine radioaktive Gefährlichkeit mit der Zeit abnimmt. Dieser Vorgang kann durch geeignete Techniken zudem erheblich beschleunigt werden, was die Notwendigkeit eines sicheren Einschlusses auf 300 bis 400 Jahre reduzieren würde.

Die Risiken der Lagerung radioaktiver Stoffe werden vom Gesetzgeber offenbar willkürlich höher eingeschätzt als die Risiken der Lagerung konventionell gefährlicher Stoffe. Dies steht im Widerspruch zum Willkürverbot des Artikels 3 I GG.

Öffentliche Meinung

Umfragen

In einer Umfrage von Infratest dimap für ARD-DeutschlandTrend aus Juni 2012 war eine Mehrheit von 53 Prozent dafür, den Atomausstieg zu verschieben, „damit Preise nicht so stark steigen.“ Nur eine Minderheit von 42 Prozent war dafür „alle Maßnahmen“ zu ergreifen, auch wenn dadurch die Preise steigen.

Ein ähnliches Ergebnis hatte eine Forsa-Umfrage in 2013. Nur eine Minderheit von 39 Prozent stimmte dafür, dass die Kernkraftwerke in Deutschland so wie geplant oder sogar noch früher abgeschaltet werden sollten. Eine Mehrheit von 59 Prozent war dafür, dass bei den zukünftigen Abschaltungen auch immer die Auswirkungen auf die sichere Stromversorgung und die Kosten für Verbraucher und Industrie berücksichtigt werden sollten. Auf diesen Mehrheitswillen der Bevölkerung wurde beim Atomausstieg und seiner Beschleunigung nach Fukushima offenbar keine Rücksicht genommen.

Der Atomausstieg wurde 2002 auch mit dem Hinweis begründet, dass er „zur Befriedung eines tiefgreifenden gesellschaftlichen Konflikts“ dient. Es ist fraglich, ob ein solcher Konflikt dadurch befriedet werden kann, dass man den Willen der Mehrheit ignoriert.

Einfluss der Medien

Der Professor für Empirische Kommunikationsforschung an der Universität Mainz (emeritiert), Hans Mathias Kepplinger, berichtet in seinem Buch „Totschweigen und Skandalisieren“ über eine Umfrage unter Journalisten, bei der 2015 mehr als zwei Drittel der Befragten der These zustimmte, Fukushima habe endgültig bewiesen, die Risiken der Kernenergie seien nicht tragbar.21 Und der schreibt dazu: „Für viele Journalisten handelt es sich nicht um Meinungen zu, sondern um Tatsachenaussagen über Phänomene: für sie „ist“ z.B. die Kernenergie unkontrollierbar.22

An anderer Stelle schreibt er: „Bereits ein Jahr vor Fukushima, im Sommer 2010, waren 85 Prozent der deutschen Journalisten gegen eine Verlängerung der Laufzeiten deutscher Kernkraftwerke.23

Die Laufzeitverlängerung war Teil des Wahlprogramms der Union für die Bundestagswahl 2009, die trotz oder wegen dieses Vorhabens genügend Zustimmung erhielt, um die Laufzeitverlängerung in der Koalitionsregierung mit der FDP im Herbst 2010 umsetzen zu können. Die geplante Laufzeitverlängerung hatte die Wähler offenbar nicht so sehr beunruhigt, dass sie der rotgelben Koalition die Regierungsmehrheit verweigert hätten.

Nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima 2011 berichteten die deutschen Medien24 im Unterschied zu vergleichbaren Medien in Frankreich und England extrem intensiv über die Reaktorkatastrophe und vergleichsweise selten über andere Auswirkungen des Tsunami, wie über die 22 Tausend Toten und Vermissten, Trümmerlandschaften, verwüstete Häfen, usw. Kepplinger schreibt in seinem Buch: „Über die Risiken der Kernenergie im eigenen Land veröffentlichten deutsche Medien Informationen in 209 Beiträgen, schweizerische in 97, französische in 47 und englische in 20 Beiträgen. Deutsche Medien veröffentlichten zwischen neun- und achtzehnmal so viele Forderungen nach der Stilllegung von Kernkraftwerken bzw. einem Ausstieg aus der Kernenergie wie die vergleichbaren Medien in Frankreich und England.“25

Die Regierung hat als Reaktion auf die Reaktorkatastrophe eine Kehrtwende vollzogen, die Laufzeitverlängerung zurückgenommen und darüber hinaus einigen Kernkraftwerken sofort die Betriebsgenehmigung entzogen.

Der Verdacht liegt nahe, dass die einseitige Berichterstattung der Medien nach Fukushima Einfluss hatte auf diese Entscheidung. Darauf deutet auch eine weitere Umfrage hin, die Kepplinger in seinem Buch zitiert. Nach dieser Umfrage aus 2008 stimmte die „Mehrheit der Politiker und Journalisten …. darin überein, dass die Medien deutlich mehr Macht über die Politik haben als die Politik über die Medien.“26

Berichterstattung über Probleme mit belgischen Kernreaktoren

In den letzten Jahren wurde in den Medien häufig über Probleme in den belgischen Kernkraftwerken Tihange und Doel berichtet (Anhang 2). Insbesondere ARD-aktuell berichtete kritisch, mit Schlagzeilen wie:

  • 28.03.2017: Deutsche Brennelemente für „Bröckelreaktor“
  • 27.10.2016: Katastrophe könnte ganz NRW treffen
  • 01.02.2016: Zu marode für kühles Kühlwasser
  • 28.12.2015: Feuer, Haarrisse, Wasserlecks

Argumente der belgischen Seite wurden kaum erwähnt. Dabei wäre es interessant gewesen, zu erfahren, dass in dem 9-köpfigen internationalen Expertenteam, das im August 2015 über die Sicherheit der beiden Kernreaktoren Doel 3 und Tihange 2 geurteilt hat, nur ein einziges Mitglied Bedenken gegen den Weiterbetrieb der Reaktoren hatte.27

Stattdessen wurde am 28.03.2017 die deutsche Umweltministerin mit der Aussage zitiert: „Wenn mir die besten Experten, die wir bei uns in Sachen Reaktorsicherheit haben, nicht bestätigen können, dass die Sicherheitsreserven von Tihange 2 und Doel 3 eingehalten werden können, dann halte ich es für richtig, die Anlagen vorübergehend vom Netz zu nehmen.

Es bleibt einer deutschen Ministerin unbenommen, nur ihren eigenen Experten zu glauben und allen anderen nicht, von ARD-aktuell hätte man aber mehr kritische Distanz zur Regierung erwarten können. Es verträgt sich kaum mit dem europäischen Geist, den man sich gerne zu Gute hält, wenn man in einer international wichtigen Frage nur deutsche Experten befragt, alle anderen aber ignoriert.

Mit irreführenden und skandalisierenden Formulierungen, wie „Bröckelreaktor“ und „Tausende Risse im Reaktordruckbehälter“ wurde Angst geschürt und Panik verbreitet. Dabei sind die Wasserstoffeinschlüsse schon bei der Herstellung des Behälters entstanden und nicht durch Alterung oder Materialermüdung bedingt, und sie stellen nach dem Urteil des internationalen Expertenteams kein Risiko für den Weiterbetrieb der Reaktoren dar.

Mit diesen Argumenten konfrontiert, hat ARD-aktuell geantwortet, dass man diese Kritik nicht teile. Die zitierten Meldungen wären vom „Korrespondenten gewissenhaft recherchiert bzw. von Redakteuren in unserem Hause aus Agenturmaterial aufbereitet“.

Mit Blick auf die von Kepplinger in seinem Buch dargestellten Erkenntnisse überrascht es da nicht, dass auch deutsche Spitzenpolitiker, wie die Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen und dem Saarland sich der – unberechtigten – Forderung nach Stilllegung der belgischen Reaktoren angeschlossen haben.

Überprüfung durch Normenkontrolle

Der Atomausstieg ist in § 7 Atomgesetz geregelt. Die Verfassungsmäßigkeit dieses Paragraphen hat das Bundesverfassungsgericht bisher nicht überprüft. In seiner Entscheidung vom 6. Dezember 2016 hat das Gericht nur über die 13. AtG-Novelle (Beschleunigung des Ausstiegs nach Fukushima) geurteilt. Dabei ging es um Eigentumsrechte der Kraftwerksbetreiber. Die Grundsatzentscheidung über den Atomausstieg war nicht Gegenstand des Verfahrens. Im Urteil heißt es dazu:

Die verfassungsrechtliche Kontrolle des angegriffenen Gesetzes setzt damit auf einer Rechtslage auf, nach der die Beendigung des Leistungsbetriebs der Kernkraftwerke nach Maßgabe der ihnen zugeteilten Elektrizitätsmengen feststand.“ (Ziffer 212).

Und weiter: „Die angegriffenen Bestimmungen der 13. AtG-Novelle sind vornehmlich am Grundrecht auf Eigentum zu messen, mit dem sie im Wesentlichen, nicht aber in allen Punkten in Einklang stehen.“ (Ziffer 213)

Allerdings bezeichnet das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil Kernenergie als „Hochrisikotechnologie“ und begründet damit seine Entscheidung, nach der das Gemeinwohlinteresse an einer Risikoreduzierung die mit der zwölfjährigen Laufzeitverkürzung verbundenen Eigentumsbelastungen der Betreiber überwiegt.

Ob das Gemeinwohlinteresse der deutschen Bevölkerung an einer nuklearen Risikominimierung aber aus Sicht des Verfassungsgerichts auch das Gemeinwohlinteresse der vom Klimawandel Betroffenen weltweit überwiegen könnte, ist unwahrscheinlich, denn dies würde der weltweiten Reichweite der Artikel 1 und 2 und dem Gleichheitsgebot des Artikel 3 Grundgesetz widersprechen.

Auch das Bundesverfassungsgericht erkennt an, daß das nukleare Risiko extrem gering ist. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) schätzt demgegenüber in ihrer Stellungnahme zur letzten Klimakonferenz (COP24), dass allein die Verbrennung von Kohle, Öl und Erdgas wesentlich zu den jährlich 7 Millionen Todesfällen durch Luftverschmutzung beiträgt. Und sie erwartet, dass das Erreichen der Pariser Klimaziele allein durch die Verringerung der Luftverschmutzung bis Mitte des Jahrhunderts Millionen Menschenleben retten würde. Kernenergie könnte dazu einen wesentlichen Beitrag leisten.

Nach § 7 Atomgesetz werden für den Neubau von Kernkraftwerken „keine Genehmigungen“ mehr erteilt, und die Betriebsgenehmigungen der noch bestehenden Anlagen erlöschen jeweils am Jahresende

  • 2019 für das Kernkraftwerk Philippsburg 2,
  • 2021 für die Kernkraftwerke Grohnde, Gundremmingen C und Brokdorf, und
  • 2022 für die Kernkraftwerke Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2.

Ob der Atomausstieg mit dem Grundgesetz vereinbar ist, kann das Bundesverfassungsgericht auf Antrag im Wege einer abstrakten Normenkontrolle prüfen. Der Antrag kann von der Bundesregierung, einer Landesregierung oder einem Viertel der Abgeordneten des deutschen Bundestages gestellt werden.

Wiederaufarbeitung bestrahlter Brennstoffe

Auch die Abgabe bestrahlter Kernbrennstoffe zur Aufarbeitung (§ 9a (1) AtG) ist möglicherweise willkürlich verboten worden. Seine Überprüfung könnte mit beantragt werden. Durch eine Aufarbeitung abgebrannter Kernbrennstoffe im EU-Ausland könnte die schon heute vergleichsweise geringe Menge der zu entsorgenden Abfälle aus der Nutzung der Kernenergie noch einmal deutlich verringert werden.


Quellen

1 Bonner Kommentar zum Grundgesetz, Artikel 2 Abs. 2 Satz 1, Ziffer 539, Stand Juni 2012

3 GG Kommentar zum Grundgesetz, begründet von Bruno Schmidt-Bleibtreu und Frank Klein, 14. Auflage, 2018: Art. 20a, Ziffer 22

6 Z.B.: IPCC AR 5, WG II: Climate Change 2014: Impacts, Adaptation, and Vulnerability http://ipcc.ch/report/ar5/wg2/

8 „Premature closure of operational nuclear power plants remains a major threat to meeting 2DS targets“ IEA Energy technology Perspectives, 2017, page 68

9 IEA ETP 2017, Chapter 4.3.1.3 Nuclear Energy: “…Though comparative risk assessment shows health risks are low per unit of electricity production (Hirschberg et al., 2016), and land requirement is lower than that of other power sources (Cheng and Hammond, 2017), the political processes triggered by societal concerns depend on the country-specific means of managing the political debates around technological choices and their environmental impacts (Gregory et al., 1993)….”

10 „Das neue Atomrecht“ von Professor Dr. Gunther Kühne, LL.M., Clausthal / Göttingen und Assessor Christian Brodowski, Clausthal, in: Neue Jurisrtische Wochenschrift (NJW), 2002, Heft 20, Seite 1463, V. Schlussbemerkungen.

12 Anlagenspezifische Sicherheitsüberprüfung (RSK-SÜ) deutscher Kernkraftwerke unter Berücksichtigung der Ereignisse in Fukushima-I (Japan), RSK-Stellungnahme 11. – 14.05.2011 (437. RSK-Sitzung)

13 Übersetzung ins Deutsche mit Hilfe von https://www.deepl.com/translator

14 ARDP: „abiotic resource depletion potential (ARDP) is another category in life cycle assessment measuring the impacts of different energy technologies on the environment. More specifically, it is a broader concept to characterize resource depletion encompassing the depletion of natural resources: fossil fuels (discussed in Section 3.1) as well as minerals such as iron, nickel and copper ores, for example. The ARDP considers all resources that will be used and required in a life cycle of a technology, not just fossil fuel resources, and is therefore an important indicator in the comparative assessment of energy systems. “ aus : Nuclear Power and Sustainable Development, IAEA, 2016

15 Bundesministerium für Umwelt: „Bioenergie aus Anbaubiomasse kann unter Wahrung der Vorrangigkeit von Nahrungs- und Futtermittelproduktion nur in sehr begrenztem Maße zu einem nachhaltigen und weitgehend auf erneuerbaren Energien beruhenden Energiemix beitragen.“

18 Wikipedia: Untertagedeponie Herfa-Neurode

20 Gesamtabfallmenge 29.030 m3 bis 2080, davon aus Wiederaufarbeitung 1.520 m3, aus Leistungsreaktoren 21.800 m3, sonstige 5.710 m3. Kosten Gorleben bisher: 1,6 Mrd €, Restkosten bei Eignung: 1,0 Mrd €. Gesamtkosten: 2,6 Mrd € (= 90.000 €/m3) (eigene Berechnungen)

21 Hans Mathias Kepplinger: „Totschweigen und Skandalisieren, Was Journalisten über ihre eigenen Fehler denken“, Herbert von Halem Verlag, 2017, Seite 21

22 Ebenda

23 Ebenda, Seite 93

24 Ebenda, Seite 91

25 Ebenda, Seite 91

26 Ebenda, Seite 28

27 Die deutsche Reaktorsicherheitskommission (RSK) hat sich am 13.04.2016 dahingehend geäußert, „dass ein Integritätsverlust der RDB-Wand unter Betriebsbedingungen nicht zu unterstellen ist.“ (RDB: Reaktordruckbehälter). Und für Störfälle: „Aus heutiger Sicht gibt es keine konkreten Hinweise, dass die Sicherheitsabstände aufgezehrt sind. Es kann aber auch nicht bestätigt werden, dass diese sicher eingehalten werden.“ Der auch von der RSK verwendete Begriff „Riss“ ist eine Übersetzung des englischen Begriffs „flaw“, der auch einfach Fehler oder Mangel bedeuten kann. Die RSK verwendet den Begriff auch in der Kombination mit Flocken und spricht von „Flockenrissen“. In den Originalschriften wird neben „Flaws“ nur der Begriff „Flocken“, bzw. „Wasserstoffflocken“ (flakes) verwendet. Mit dem Begriff „Riss“ wird aber im Deutschen eine Materialermüdung nahegelegt, die natürlich Anlass zur Sorge wäre. Eine Materialermüdung liegt aber auch aus Sicht der RSK nicht vor.


Titelfoto: © Bundesverfassungsgericht | foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

Über die Nuklearia

Die Nuklearia ist ein gemeinnütziger, industrie- und parteiunabhängiger eingetragener Verein, der die Kernenergie als Chance begreift und darüber aufklären will. Wir sehen die Kernkraft als besten Weg, die Natur und das Klima zu schützen und gleichzeitig unseren Wohlstand zu erhalten. Denn Kernenergie ist emissionsarm, braucht sehr wenig Fläche und steht jederzeit zur Verfügung. Unser Ansatz ist wissenschafts- und faktenbasiert, unsere Vision humanistisch: erschwingliche und saubere Energie für alle.

8 Antworten

  1. Klimahysterie und Atom-Phobie entstammen der gleichen kulturmarxistischen Denkrichtung, deren Ziel die Durchsetzung des Sozialismus über Zerstörung der kapitalistischen Wirtschaft – welche die „Menschen“ vom revolutionären Kampf abhalte – ist. Wie immer sind Gefühle – und Angst ist ein starkes Gefühl – das zentrale Element der Propaganda der ansonsten unverdaulichen Ideologie. Da würde ich nicht mitmachen wollen.

    1. Sie sprechen offenbar die Auseinandersetzung ohne wissenschaftlichen Hintergrund und ein gemeinsames Narrativ an. Dieser Auseinandersetzung brauchen Sie sich nicht stellen, da nur die Evidenz entscheidend ist.

  2. Warum nicht den Grünen ihre eigenen Widersprüche entgegen halten? Die Beschwichtigungen der Klimagegner überzeugen mich nicht. Die Reise geht in Richtung 4 bis 5 Grad plus wenn wir so weiter machen wie bisher. Das wird nicht gemütlich. Die wissenschaftliche Grundlage dafür ist seit Jahrzehnten bekannt und vielfach bestätigt. Hysterisch muss deshalb niemand werden. Natürlich werden parteipolitisch motiviert Ängste geschürt, um sich dann dem besorgten Volk als Retter in der Not anbieten zu können. Das ist verwerflich, aber im politischen Spiel wohl unvermeidbar.

  3. Sie sprechen offenbar die Auseinandersetzung ohne wissenschaftlichen Hintergrund und ein gemeinsames Narrativ an. Dieser Auseinandersetzung brauchen Sie sich nicht stellen, da nur die Evidenz entscheidend ist.

  4. Herr Barthe…………….

    Ich gebe ihnen in allem Recht, ausser das es keine Beurteilung des Atomausstieges geben wird.
    Das heisst, es wird eine geben, aber das wird nur ne Farce sein.
    Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird niemals den Ausstieg verurteilen. Das Gericht ist politisch völlig willfährig gegenüber der EU und der Bundesregierung, aber nicht gegenüber dem eigenen Grundgesetz.
    Und es werden heute Leute nach Karlsruhe entsandt, die auch noch vom Handwerk des Richters so gut wie unbeleckt sind.

    Der jüngste EZB Entscheid ist ein Paradebeispiel dafür. Die Staatsfinanzierung durch die Europäische Zentralbank hätte an einem Gericht, welches seine eigenen Paragraphen ernst nimmt, niemals abgesegnet werden dürfen.

    Darum kann man das Verfassungsgericht anrufen, aber es wird sich niemals gegen die Bundesregierung stellen.
    Unter Merkel sicher nicht, unter einer anderen Regierung vielleicht einmal. Aber in ein paar Jahren ist es zu spät, denn sind sie einmal stillgelegt, wird wohl kein Weg mehr am Neubau vorbei führen. Was das aber bedeuten würde, in einem Land in dem das Wissen über Kernkraft weitestgehend fehlt und die Kinder schon in der Schule links-indoktriniert werden, können sie sich vorstellen.

    Die Sturmtruppen der Linken Parteien werden solche Projekte massiv angreifen.
    Es sind ja Leute die so oder so kaum im Arbeitsmarkt stehen, die werden das aggressiv mit dem Einsatz von Gewalt zu verhindern suchen.
    Ich spreche von Gesindel wie der ANTIFA und anderen Terroristen.

    Gruss aus der Schweiz

    Walter Roth

    1. vielen Dank für Ihren ausführlichen Kommentar. Ich bin auch nicht sicher, ob es zu der vorgeschlagenen Normenkontrolle durch das BVerfG kommt. Wenn es aber dazu kommt, dann wird es dem Gericht nicht leicht fallen, die Gemeinwohlbelange der vom Klimawandel Betroffenen zu ignorieren. Diese wurden in der Klage der Kraftwerksbetreiber wegen Enteignung praktisch nicht thematisiert. In dem Verfahren hat das BVerfG nur das Gemeinwohlinteresse im Hinblick auf die Risiken eines atomaren Unfalls bewertet und ist zu dem Schluss gekommen, dass dieses Interesse gegenüber den Eigentumsrechten der Betreiber „eindeutig“ überwiegt (Rn 305). Ob dieses Gemeinwohlinteresse aber auch dasjenige der vom Klimawandel Betroffenen überwiegt, wenn man die Bedeutung der Kernenergie für die Minderung des Klimawandels nach Qualität und Quantität angemessen in Betracht zieht, das ist die Frage, die das Gericht zu beantworten hat. Es kommt darauf an, dem Gericht die Bedeutung der Kernenergie für die Minderung des Klimawandels so eindringlich wie möglich darzulegen.

  5. Ist der Atomausstieg verfassungswidrig?

    Seltsam ……..

    Haben nicht die Atomkraftbetreiber selber im „Atomkonsens“ dem Atomausstieg zugestimmt?
    Der Vertrag wurde am 11. Juni 2001 unterzeichnet.

    Nach dem Regierungswechsel hat man dann das Ausstiegsdatum um einige Jahre nach hinten verschoben auf ende 2022.

  6. Was ist, wenn es kälter wird? Die Temperaturen steigen seit 15 Jahren nicht mehr und eine neue Eiszeit, jedenfalls eine Kaltzeit kommen mit Sicherheit. Die meisten Warmzeiten im Holozän waren wärmer als in der jetzigen. Wird es wieder richtig kalt, ich erinnere an den Kälteeinbruch vor 40 Jahren, wird in Deutschland ein Chaos ausbrechen. Die „Erneuerbaren“ werden zuerst ausfallen, dann die Braunkohle und wenn dann alle KKW abgestellt sind, wird massiver Notstand herrschen. Allein deswegen, ist der Bau von neuen KKW dringend geboten.

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