Vereinfachter Spendennachweis ohne Spendenquittung
Mitglieder und Freunde der Nuklearia können ihre Mitgliedsbeiträge und Spenden steuerlich geltend machen. Für Beträge bis zu 300 Euro pro Jahr gibt es ein vereinfachtes Verfahren, das ohne eine speziell für den Spender ausgestellte Spendenbescheinigung des Vereins auskommt.
Und so geht’s:
Spenden und Zuwendungen an als gemeinnützig anerkannte Organisationen sind nach Paragraph 10b des Einkommenssteuergesetzes steuerlich absetzbar. Zuwendungen bis zu 300 Euro können ohne Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) beim Finanzamt geltend gemacht werden.
Statt der Zuwendungsbestätigung muss eine Buchungsbestätigung (Kontoauszug) und ein vom Verein erstellter Beleg eingereicht werden:
- Aus der Buchungsbestätigung der Bank (z.B. Kontoauszug) müssen Name und Kontonummer des Auftraggebers und Empfängers, der Betrag und der Buchungstag ersichtlich sein.
- Der vom Verein erstellten Beleg muss folgende Angaben enthalten: der steuerbegünstigte Zweck, die Angabe über die Körperschaftsteuerbefreiung des Empfängers und die Angabe, ob es sich um eine Spende oder um einen ggf. nicht begünstigten Mitgliedsbeitrag handelt. Diesen Beleg des Nuklearia e. V. erhältst du hier zum Download. Den ausgedruckten Beleg kannst du zusammen mit der Buchungsbestätigung der Bank beim Finanzamt einreichen.
Vereinfachten Spendennachweis (PDF) herunterladen, ausdrucken und zusammen mit dem Kontoauszug beim Finanzamt einreichen.
Wer eine offizielle Spendenbescheinigung benötigt, wende sich bitte per E-Mail an unseren Schatzmeister: kasse@nuklearia.de.