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Vereinfachter Spendennachweis ohne Spendenquittung

Mitglieder und Freunde der Nuklearia können ihre Mitgliedsbeiträge und Spenden steuerlich geltend machen. Für Beträge bis zu 300 Euro pro Jahr gibt es ein vereinfachtes Verfahren, das ohne eine speziell für den Spender ausgestellte Spendenbescheinigung des Vereins auskommt.

Und so geht’s:

Spenden und Zuwendungen an als gemeinnützig anerkannte Organisationen sind nach Paragraph 10b des Einkommenssteuergesetzes steuerlich absetzbar. Zuwendungen bis zu 300 Euro können ohne Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) beim Finanzamt geltend gemacht werden.

Statt der Zuwendungsbestätigung muss eine Buchungsbestätigung (Kontoauszug) und ein vom Verein erstellter Beleg eingereicht werden:

Vereinfachten Spendennachweis (PDF) herunterladen, ausdrucken und zusammen mit dem Kontoauszug beim Finanzamt einreichen.

Wer eine offizielle Spendenbescheinigung benötigt, wende sich bitte per E-Mail an unseren Schatzmeister: kasse@nuklearia.de.

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