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Wir dürfen die Realitäten nicht verleugnen. Das geht von der Rückbauverpflichtung über fehlendes Fachpersonal nach dem geplanten Laufzeitende bis hin zu der Tatsache, dass die Betreiberunternehmen das Geld, das sie 2010 nach der Laufzeitverlängerung in die Anlagen stecken wollten, längst woanders verplant haben.

Selbst wenn wir § 7 Atomgesetz (AtG) ändern und die Betriebsgenehmigungen der noch laufenden Anlagen retten würden, stünden die geretteten Anlagen vor einem Riesen-Nachholbedarf für Modernisierungen, für die längst kein Geld mehr eingeplant ist.

Wir sehen daher eine dreistufige Strategie aus kurz-, mittel- und langfristigen Zielen:

  1. Kurzfristiges Ziel: Atomverbot kippen (normative Strategie)
  2. Mittelfristiges Ziel: Kernkraftwerksneubauten mit Reaktoren der Generation III+ durchsetzen. Denn diese Anlagen sind Weiterentwicklungen der bekannten Reaktortypen und könnten ab Ende des Atomverbots geplant, genehmigt und gebaut werden, vorzugsweise an den bestehenden Standorten. Weil es sich um eine bekannte und bewährte Technologie handelt, wäre sie leicht in den Genehmigungsprozess einzubringen. Zugleich erfüllt sie die Anforderungen einer energiewirtschaftlich-klimapolitischen Strategie, mittelfristig eine CO₂-arme Elektrizitätswirtschaft zu erreichen.
  3. Langfristiges Ziel: Forschung und Entwicklung an Reaktoren der Generation IV, zum Beispiel am Dual-Fluid-Reaktor (DFR) oder an Thoriumreaktoren, sowie Einführung eines Genehmigungsverfahrens für diese Reaktortypen, parallel Kernfusion voranbringen. Das bedeutet auch eine Ausbildungsoffensive, um eine neue Generation von Spezialistinnen und Spezialisten heranzuziehen. Dies werden die Anlagen der Zukunft und die Akteure einer nukleartechnologisch-wissenschaftlichen Langfriststrategie.

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