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Verfassungsmäßigkeit

Deutschland hat den Ausstieg aus der kommerziellen Stromerzeugung durch Kernenergie bis Ende 2022 beschlossen. Aber verträgt sich dieser Beschluss eigentlich mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland?

Diese Frage betrachten wir hier:

Wiedereinstiegsstrategie

Nach dem Ausstieg ist vor dem Einstieg. Wir skizzieren unsere


Foto: © Bundesverfassungsgericht | foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg


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