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Wer kann Mitglied werden?

Mitglied in der Nuklearia kann jeder werden, der den Zweck des Vereins unterstützt – ganz egal, ob Experte oder Laie.

Unsere Satzung legt die wesentlichen Regeln und die Organisation des Vereins fest.

Wie wir die Kernenergie sehen, ist in der Präambel der Satzung nachzulesen:

Die friedliche Nutzung der Kernenergie ermöglicht es, den Energiebedarf des Menschen sicher, zuverlässig, wetterunabhängig, rund um die Uhr und nach menschlichem Ermessen unbegrenzt zu decken. Die Kernenergie kommt unter allen Energieformen pro Energieeinheit mit dem geringsten Verbrauch an Landfläche und Rohstoffen aus. Kernenergie gibt keine nennenswerten CO₂- oder Schadstoffmengen an die Umwelt ab. Die Mengen hochradioaktiver Abfälle sind minimal, gelangen nicht in die Biosphäre, sondern können sicher entsorgt oder verwertet werden.

Je mehr Kernenergie zum Einsatz kommt, desto weniger Energieformen sind erforderlich, die einen hohen Bedarf an Landfläche und Material aufweisen (zum Beispiel Windkraft oder Solar) oder gar größere Schad­stoffmengen in die Umwelt freisetzen (fossile Energien). Der Einsatz der Kernenergie trägt somit zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen der Menschen und der Tiere bei (Artikel 20a GG).

Den Zweck des Vereins beschreibt § 2 der Satzung. Er lautet wie folgt:

  1. Vorrangiger Zweck des Vereins ist die Förderung des Umweltschutzes. Die an diesem Ziel ausgerichtete Vereinstätigkeit befasst sich mit dem Beitrag, den die friedliche Nutzung der Kerntechnik für den Umweltschutz, insbesondere den Schutz des Umweltmediums/Naturgutes der Luft (§ 7 Abs. 1 Nr. 2 3. Alt. BNatSchG) und zur Abwehr der globalen Erwärmung, leisten kann.
  2. Zur Verfolgung und Erreichung des in Absatz (1) genannten Vereinszwecks fördert der Verein den Fortschritt von Wissenschaft und Technik sowie die Bildung auf dem Gebiet der Kerntechnik. Der Verein setzt sich insbesondere dafür ein, auf dem genannten Gebiet
    1. die Öffentlichkeit und die Mitglieder über wissenschaftliche und technische Entwicklungen zu unterrichten,
    2. wissenschaftliche, technische und gesellschaftliche Fragestellungen zu behandeln,
    3. die Diskussion unter den verschiedenen Disziplinen und Akteuren zu fördern,
    4. den Mitgliedern ein Forum zum Erfahrungs- und Gedankenaustausch zu bieten,
    5. die Beziehungen zu ähnlichen Organisationen im In- und Ausland zu pflegen,
    6. mit öffentlichen und privaten Institutionen und Organisationen, die dem Gemeinwohl verpflichtet sind, zusammenzuarbeiten.
  3. Das Ziel der Förderung des Umweltschutzes hat für die Vereinstätigkeit stets oberste Priorität. Sofern sich in der Umsetzung der Vereinsziele Konflikte ergeben, sind diese zugunsten des obersten Ziels der Förderung des Umweltschutzes aufzulösen. Im Rahmen sämtlicher Entscheidungen und bei Abwägungen ist das Ziel der Förderung des Umweltschutzes vorrangig zu berücksichtigen.

Was kostet das?

Der Mitgliedsbeitrag in der Nuklearia beträgt 30 Euro pro Jahr. Für bestimmte Personengruppen gilt ein ermäßigter Beitrag von 15 Euro. Fördermitglieder, zum Beispiel Firmen, zahlen 500 Euro pro Jahr, haben aber keine Rechte.

Alle Einzelheiten stehen in der Beitragsordnung.

Spenden sind ebenfalls willkommen! Die Bankverbindung finden Sie im Impressum.

Wie beantrage ich die Mitgliedschaft?

Zwei Wege stehen zur Auswahl:

Dokumente:

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