Im Sommer 2013 machte der Dual-Fluid-Reaktor (DFR) von sich reden. In der juristischen Auseinandersetzung mit den GreenTec Awards liegt nun ein neuer Beschluß des Kammergerichts Berlin vor.
Der Dual-Fluid-Reaktor hatte als Projekt des Instituts für Festkörper-Kernphysik (IFK) an den GreenTec Awards teilgenommen und war vom Publikum per Online-Voting für die Endrunde nominiert worden. Die ökologischen und ökonomischen Argumente für den DFR sind ja auch überzeugend:
- Preiswerte, CO2-freie Produktion von Strom und Benzinersatz
- Verwendung von Atommüll als Brennstoff
Offenbar erst nach diesem Voting wurde wurde den Machern der GreenTec Awards klar, was sie sich mit dem DFR eingehandelt hatten: einen Kernreaktor! Nuklear! Pöhse! Das paßt nicht ins ideologische Weltbild der GreenTec Awards! Es folgten der Rauswurf des DFR aus dem Wettbewerb durch eine nachträgliche Regeländerung sowie eine juristische Auseinandersetzung:
- GreenTec Awards werfen DFR aus dem Rennen.
- IFK klagt beim Landgericht Berlin gegen den Rauswurf.
- Landgericht Berlin (erste Instanz) weist die Klage zurück und gibt den GreenTec Awards recht.
- IFK erwirkt vor dem Berliner Kammergericht (letzte Instanz) eine einstweilige Verfügung. Die bestätigt die Nominierung des DFR für die Endrunde und seine Teilnahme an der Gala am 30. August 2013.
- GreenTec Awards suchen Entscheidung in der Hauptsache und erwirken ein Urteil des Landgerichts Berlin (erste Instanz) gegen die Nominierung des DFR – wenige Tage vor der Gala.
- IFK geht beim Berliner Kammergerichts (letzte Instanz) in Revision. Das Kammergericht kann jedoch wegen der knappen Zeit bis zur Gala nicht mehr rechtzeitig ein Urteil sprechen.
Damit hatte sich die Teilnahme des DFR an der Gala und auch das Berufungsverfahren erledigt. Aber wer hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen? Wie das IFK mitteilt, liegt dazu nun ein Beschluß des Berliner Kammergerichts vor: Das Gericht legt sämtliche Verfahrenskosten sämtlicher Instanzen den GreenTec-Awards-Machern auf. Grundlage für diesen Beschluß war die Frage, welche Partei den Rechtsstreit wohl gewonnen hätte, wäre es denn zum Berufungsverfahren gekommen.
In dieser Frage ist das Berliner Kammergericht völlig eindeutig: Nach der Gesetzeslage für Preisausschreiben (§661 BGB) war der Rauswurf des DFR rechtswidrig und damit unwirksam. Die genaue Begründung kann man im Gerichtsbeschluß nachlesen, den das IFK auf seine Website gestellt hat.
Für die Teilnahme des Dual-Fluid-Reaktors an der Gala kommt dieser Beschluß leider zu spät, aber immerhin bleibt das IFK nicht auf den Rechtskosten sitzen.
Ob das IFK nun auch noch auf Schadensersatz klagt? Entsprechende rechtliche Schritte behält man sich jedenfalls vor.
3 Antworten
Ich halte diese Entwicklung eines Dual Fluid Reaktor für sehr wichtig und zwar aus
mehreren Gründen: 1.) Der billige Strom und der billige Kraftstoff wird unsere Volks-
wirtschaft und die Kaufkraft der Bevölkerung enorm steigern. 2.) ein sehr wichtiger
Aspekt, vielleicht sogar einer der wichtigsten, ist die Verstromung nuclearem hoch-
radioaktivem Atommüll. Endlager werden überfüssig. 3.) die absolute Sicherheit dieses Kraftwerkstyp. Ein GAU ist ausgeschlossen. 4.) die enorme Leistung im
Gigawatt-Bereich und die relativ niedrigen Baukosten. AKW-Gegner laufen bereits
Sturm gegen den DFR und dichten im eine hohe Gefährlichkeit an, aber ohne einen Beleg dafür vorzuweisen.
Ich halte diese Entwicklung eines Dual Fluid Reaktor für sehr wichtig und zwar aus
mehreren Gründen: 1.) Der billige Strom und der billige Kraftstoff wird unsere Volks-
wirtschaft und die Kaufkraft der Bevölkerung enorm steigern. 2.) ein sehr wichtiger
Aspekt, vielleicht sogar einer der wichtigsten, ist die Verstromung nuclearem hoch-
radioaktivem Atommüll. Endlager werden überfüssig. 3.) die absolute Sicherheit dieses Kraftwerkstyp. Ein GAU ist ausgeschlossen. 4.) die enorme Leistung im
Gigawatt-Bereich und die relativ niedrigen Baukosten. AKW-Gegner laufen bereits
Sturm gegen den DFR und dichten im eine hohe Gefährlichkeit an, aber ohne einen Beleg dafür vorzuweisen.
(Für die Redaktion: dies ist mein erster Beitrag in WordPress)
Der DFR muss nicht unbedingt der Reaktor der Zukunft sein, obwohl ich ihn zur Zeit als Reaktor meiner Wahl ansehen würde. Aber er ist mir viel zu unsicher, weil sich sein negativer Reaktivitätskoeffizient im Wesentlichen auf den thermischen Ausdehnungskoeffizienten der Salzmischung und den Dopplerkoeffizienten der Brennstoffmischung bezieht. Diese erscheinen mir als viel zu niedrig, um die 1974 verkündete absolute Sicherheit von 100 Millionen Jahren , in denen kein ernstzunehmender Unfall zu erwarten ist, zu erreichen. In dieser Veranstaltung unter Hans Matthöfer und den führenden Vertretern der Reaktorindustrie nebst GRS wurde ich zum Kernenergiegegner. Das könnte sich nun ändern, und zwar, weil ich das Konzept von Carlo di Rubbia, einen unterkritischen Reaktor mit schnellem Neutronenspektrum mittels Spallation durch ein Protonenzyklotron, das die fehlenden Neutronen liefert, zu ergänzen, für zukunftsweisend halte. Xenonvergiftung ist in diesem Fall ein Fremdwort und einer Reaktorkatastrophe kann man beim DFR effektiv entgegenwirken, weil man dauerhaft Zugriff auf die Brennstoffmischung hat und Spaltprodukte bis auf weit ungefährlichere Konzentrationen entfernen kann und ohne Aufblähen des Spaltproduktvolumens durch rein physikalische statt chemische Trennverfahren einer nur 300 jahrigen Lagerung zuführen kann.
Ich bin, unter der Bedingung, dass das Myrrha-Projekt in Belgien oder auch die chinesischen Anstrengungen ein Erfolg werden, wieder ein Kernenergiebefürworter geworden. Aber nur unter dieser Bedingung. Noch ist es nicht so weit.