Am 1. Januar 1960 trat die erste Fassung des Atomgesetzes (AtG) in Kraft, das die Bundesrepublik Deutschland dazu verpflichtet, Anlagen zur Sicherstellung und Endlagerung radioaktiver Abfälle einzurichten. Auch nach über 50 Jahren stehen diese Anlagen noch nicht zur Verfügung. Politische Blockaden führten stattdessen zu erheblichen finanziellen Aufwendungen, für die letztlich die Stromkunden aufkommen müssen.
Nun soll in einem parteiübergreifenden Konsens die Endlagerfrage für hochradioaktive Abfälle gelöst werden. Der rechtliche Rahmen wird geschaffen durch das im vergangenen Jahr verabschiedete Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und zur Änderung anderer Gesetze (Standortauswahlgesetz – StandAG).
Wie zielführend ist dieser Ansatz? Wie steht es abseits politischer Sprachregelungen derzeit überhaupt um die Entsorgung radioaktiver Abfälle? Um Antworten auf diese und anderen Fragen zu finden, hat der Diplom-Geologe Dr.-Ing. Hans-Joachim Schneider Exkursionen zur Endlagerung organisiert. Die erste Exkursion führt am Mittwoch, 9. Juli 2014, in das Erkundungsbergwerk Gorleben.
Interessierte Bürger können sich gerne anschließen. Die Anzahl der Plätze ist allerdings begrenzt, es empfiehlt sich also eine zügige Anmeldung.
Alles Weitere findet sich im Informationsmaterial von Dr. Schneider, das wir hier gern veröffentlichen:
- Exkursionsprogramm zur Endlagerung radioaktiver Abfälle
- Programmablauf Grubenfahrt Gorleben
- Besucherinformation zur Befahrung der Schachtanlage Gorleben
- Anmeldeliste (bitte ausfüllen und an Dr. Schneider schicken, nicht an den Nuklearia e.V.)