Wie berichtet, haben die Macher des Dual-Fluid-Reaktors, also das Institut für Festkörper-Kernphysik, eine einstweilige Verfügung erwirkt, die den DFR für die Endrunde der GreenTec Awards nominiert. Nun gilt eine einstweilige Verfügung allerdings, wie der Name schon sagt, nur einstweilig, nämlich bis ein reguläres Gerichtsurteil in der Sache ergangen ist.
Gerichte sollten einem Verfahren Priorität einzuräumen, wenn eine einstweilige Verfügung erlassen wurde. Deshalb hat das Landgericht Berlin zügig einen ersten Verhandlungstermin angesetzt, und zwar den nächsten Mittwoch, 21. August, 13:00 Uhr – also vor der GreenTec-Gala am 30. August.
Ort der Verhandlung ist das Landgericht Berlin, Tegeler Weg 17–21, 10589 Berlin. Die Geschäftsführer der beiden Parteien müssen anwesend sein.
Es bleibt spannend!