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Mitgliederversammlung 2019

Der Nuklearia-Vorstand lädt alle Vereinsmitglieder herzlich ein zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2019.

Erläuterung zum Tagesordnungspunkt Satzungsänderung »Umwelt- und Naturschutz«

Umwelt- und Naturschutzvereinigungen stehen besondere Rechtsschutzmöglichkeiten zu. Mit der Verbandsklage können sie bestimmte Verwaltungsentscheidungen darauf gerichtlich überprüfen lassen, ob diese rechtmäßig ergangen sind. Die Wahrnehmung des Verbandsklagerechts setzt voraus, dass die Vereinigungen zuvor nach § 3 UmwRG anerkannt wurden.

Eine der Voraussetzungen für diese Anerkennung – und beileibe nicht die einzige –, ist, dass eine Vereinigung »nach ihrer Satzung ideell und nicht nur vorübergehend vorwiegend die Ziele des Umweltschutzes fördert«.

Um als Umwelt- und Naturschutzvereinigung nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) anerkannt zu werden, ist eine der Voraussetzungen (aber beileibe nicht die einzige), dass eine Vereinigung »nach ihrer Satzung ideell und nicht nur vorübergehend vorwiegend die Ziele des Umweltschutzes fördert«. Um diese Voraussetzung für die Nuklearia zu erfüllen, möge die Mitgliederversammlung beschließen, § 2 der Satzung wie folgt neu zu fassen (zum Vergleich hier die aktuelle Satzung):

§ 2 Zweck

(1) Zweck des Vereins ist es, auf dem Gebiet der friedlichen Nutzung der Kernenergie und verwandter Disziplinen den Fortschritt von Wissenschaft und Technik, die Bildung sowie den Umwelt- und Naturschutz zu fördern.

(2) Der Verein sieht seine Aufgabe insbesondere darin, auf den genannten Gebieten

(a) die Öffentlichkeit und die Mitglieder über wissenschaftliche und technische Entwicklungen zu unterrichten,

(b) wissenschaftliche, technische und gesellschaftliche Fragestellungen zu behandeln,

(c) die Diskussion unter den verschiedenen Disziplinen und Akteuren zu fördern,

(d) den Mitgliedern ein Forum zum Erfahrungs- und Gedankenaustausch zu bieten,

(e) die Beziehungen zu ähnlichen Organisationen im In- und Ausland zu pflegen,

(f) mit öffentlichen und privaten Institutionen und Organisationen, die dem Gemeinwohl verpflichtet sind, zusammenzuarbeiten.

Erläuterung zum Tagesordnungspunkt Wahl des Vorstands für den Zeitraum 2019 – 2022

In diesem Jahr findet die Wahl des Vorstands für die nächsten drei Jahre statt. Laut Satzung besteht der Vorstand aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und vier Beisitzern. Der Vorstand ruft die Mitglieder dazu auf, Wahlvorschläge zu machen.

In diesem Jahr findet die Wahl des Vorstands für die nächsten drei Jahre statt. Nicht alle jetzigen Vorstandsmitglieder kandidieren erneut. Der Vorstand ruft die Mitglieder dazu auf, Wahlvorschläge zu machen.

Über den Mitglieder-Mailverteiler wurde den Mitgliedern der Link zu einem Google-Dokument mitgeteilt, das den aktuellen Stand der Wahlvorschläge enthält. Dort können Mitglieder bis zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung, also bis zum 19. Oktober 2019, weitere Vorschläge eintragen. Alternativ können Mitglieder Vorschläge per E-Mail an rainer.klute@nuklearia.de schicken.


Jahrestagung technikfreundlicher Vereine 2019

Die Nuklearia-Mitgliederversammlung findet statt im Rahmen der Jahrestagung technikfreundlicher Vereine, die vom Verein »Bürger für Technik« e. V. und von der KTG-Fachgruppe »Nutzen der Kernenergie« ausgerichtet und organisiert wird. Sie findet am 2. und 3. November 2019 statt.

Am Samstagvormittag steht eine Besichtigung des Tagebaus »Vereinigtes Schleenhain« auf dem Programm. Nachmittags gibt es Vorträge und Diskussionen.

Wichtig: Wer an der Jahrestagung teilnehmen will, muss sich dazu anmelden.

Der aktuelle Stand des Programms der Jahrestagung und die Möglichkeit zur Anmeldung sind hier zu finden:

Jahrestagung 2019 technikfreundlicher Vereine in Schkeuditz bei Leipzig

Natürlich ist eine Teilnahme an der Nuklearia-Mitgliederversammlung unabhängig von der Jahrestagung möglich.

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