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Mitgliederversammlungen und Jahrestagung 2020
Mitgliederversammlungen und Jahrestagung 2020

Mitgliederversammlung wegen Corona abgesagt!

Die Mitgliederversammlung am 7. November in Hannover ist abgesagt! Da die Corona-Inzidenz in Hannover über 50 liegt, als Risikogebiet gilt und Versammlungen mit über 10 Personen unzulässig sind, können wir die MV leider nicht durchführen.

Es bleibt aber bei der unten beschriebenen Online-Mitgliederversammlung am 28. Dezember.

Mitgliederversammlungen 2020

Der Nuklearia-Vorstand lädt alle Vereinsmitglieder herzlich ein zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2020, die am 7. November 2020 in Hannover stattfindet.

Gleichzeitig lädt der Vorstand alle Mitglieder herzlich zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung ein, die am 28. Dezember 2020 online stattfinden wird.

Warum zwei Mitgliederversammlungen? Leider konnte diese Einladung, bedingt durch unsere SaveGER6-Demonstrationen, nicht innerhalb der von unserer Satzung festgelegten Einladungsfrist von 8 Wochen erfolgen. Das dadurch entstehende Problem heilen wir durch die außerordentliche Mitgliederversammlung. Wie wir vorgehen werden, beschreiben wir hier ausführlich, so dass alle Mitglieder umfassend informiert sind und genügend Zeit und Gelegenheit haben, entsprechend zu handeln.

Was ist das Problem? Durch die verspätete Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung am 7. November ist es möglich, dass Beschlüsse, die diese Mitgliederversammlung fasst, von Mitgliedern erfolgreich angefochten werden. Diese Beschlüsse sind dann nichtig.

Was ist die Lösung? Sollten Beschlüsse angefochten werden, werden wir diese Beschlüsse der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 28. Dezember zur Beschlussfassung vorlegen.

Bis wann können Mitglieder Beschlüsse anfechten? Wir werden die Beschlüsse der ordentlichen Mitgliederversammlung den Mitgliedern unverzüglich mitteilen. Diese haben dann bis zum 30. November 2020 Zeit, schriftlich oder durch E-Mail an vorstand@nuklearia.de einen oder mehrere dieser Beschlüsse anzufechten.

Wie können Mitglieder an der außerordentlichen Online-Mitgliederversammlung teilnehmen? Der Vorstand wird die Mitglieder bis spätestens zwei Wochen vor der außerordentlichen Mitgliederversammlung per E-Mail über die technischen Einzelheiten informieren und zugleich die endgültige Tagesordnung der Versammlung mitteilen.

Tagesordnung der ordentlichen Mitgliederversammlung

  • Termin:
    • Samstag, 7. November 2020, 20:00 Uhr
  • Ort:
  • Tagesordnung:
    • Berufung des Versammlungsleiters
    • Beschluss über Aufzeichnung
    • Berufung des Protokollführers
    • Feststellung der Anwesenheit
    • Genehmigung des Rechenschaftsbericht des Vorstands
    • Genehmigung des Kassenberichts des Vorstands
    • Genehmigung des Haushaltsplans
    • Berufung der Rechnungsprüfer
    • Entlastung des Vorstands
    • Beschlussfassung zum Positionspapier »Klimaposition der Nuklearia«
    • Verschiedenes
  • Datenschutzhinweis:
    • Aus Gründen des Infektionsschutzes können wir verpflichtet sein, die Namen und Anschriften der Teilnehmer der Mitgliederversammlung zu notieren. Diese Daten werden wir vier Wochen lang für Dritte unzugänglich verwahren und anschließend vernichten. Rechtliche Grundlage für diese Verarbeitung personenbezogener Daten ist Artikel 6 (1) c) DSGVO. Darüber hinaus verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung.

Tagesordnung der außerordentlichen Mitgliederversammlung

  • Termin:
    • Montag, 28. Dezember 2020, 20:00 Uhr
  • Ort:
    • Online. Details werden den Nuklearia-Mitgliedern bis zum 14. Dezember 2020 per E-Mail mitgeteilt.
  • Tagesordnung:
    • Die vorläufige Tagesordnung dieser außerordentlichen Mitgliederversammlung entspricht der Tagesordnung der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 7. November 2020. Beschlüsse Letzterer, die von Mitgliedern nicht bis einschließlich 30. November 2020 angefochten werden, bleiben gültig und werden in der außerordentlichen Mitgliederversammlung nicht erneut zur Beschlussfassung vorgelegt. Die endgültige Tagesordnung dieser außerordentlichen Mitgliederversammlung wird den Mitgliedern bis zum 14. Dezember 2020 per E-Mail bekanntgegeben.
  • Hinweis:
    • Rechtliche Grundlage für diese Online-Mitgliederversammlung ist das Corona-Abmilderungsgesetz. Es erlaubt Online-Mitgliederversammlungen, auch wenn die Satzung diese nicht vorsieht. Es ist bis zum 31. Dezember 2020 befristet.

Jahrestagung technikfreundlicher Vereine 2020

Die Nuklearia-Mitgliederversammlung findet auch in diesem Jahr im Rahmen der Jahrestagung technikfreundlicher Vereine statt. Diese Tagung wird nicht von der Nuklearia ausgerichtet und organisiert, sondern vom Verein »Bürger für Technik« e. V. und von der KTG-Fachgruppe »Nutzen der Kernenergie«. Sie findet am 7. und 8. November 2020 statt.

Alle Einzelheiten zur Jahrestagung sind dem Tagungsprogramm (PDF) zu entnehmen.

Wichtig: Wer an der Jahrestagung teilnehmen will, muss sich anmelden (PDF). Bis zum 4. Oktober 2020 ist im Tagungshotel ein Zimmerkontingent zu vergünstigten Konditionen reserviert.

Eine Teilnahme an der Nuklearia-Mitgliederversammlung ist auch unabhängig von der Jahrestagung möglich.