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Exkursionen zur Endlagerung

Am 1. Januar 1960 trat die erste Fassung des Atomgesetzes (AtG) in Kraft, das die Bundesrepublik Deutschland dazu verpflichtet, Anlagen zur Sicherstellung und Endlagerung radioaktiver Abfälle einzurichten. Auch nach über 50 Jahren stehen diese Anlagen noch nicht zur Verfügung. Politische Blockaden führten stattdessen zu erheblichen finanziellen Aufwendungen, für die letztlich die Stromkunden aufkommen müssen.

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